Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert, dass im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung noch kein abschließendes Votum bezüglich der neuen Geschäftsordnung gefasst wurde. Für die Ortsbeiräte ergeben sich jedoch nur geringe, rechtlich notwendige Änderungen gemäß HGO. So ist nun festgelegt, dass es jährlich mindestens vier Sitzungen geben muss (früher „alle 2 Monate“). Anträge können nun auch per Mail eingereicht werden.

Nach Verabschiedung der aktualisierten Geschäftsordnung im Ältestenrat soll sie an die Gremiumsmitglieder verteilt werden.