Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnete Friedrich erläutert und begründet den Antrag auf eine übergeordnete Koordinierung zur Umsetzung des Klimaschutzes und des Nachhaltigkeitsmanagements und der Umsetzung von Zielen der Wahlprogramme.

 

Antragstext:

Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen zu schaffen, eine neue Verantwortung (ggf. Stabsstelle) „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement“ einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Bürgermeister, eine organisatorische Lösung zu definieren, so dass damit zukünftig eine fachbereichsübergreifende Kompetenz gewährleistet ist.

 

Für die Verantwortung/Stabsstelle „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement“ ist eine Stelle mit der Wertigkeit TVÖD 11 im nächsten Haushalt einzuplanen.

 

Entsprechende Fördermittel zur Stellenschaffung sind beim Bundesumweltministerium gemäß den Vorgaben der sogenannten „Kommunalrichtlinie“ zu beantragen.

 

Die Verantwortung/Stabsstelle soll das Klimaschutzkonzept der Stadt Friedberg unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure weiterentwickeln und sowohl eine Bestandsaufnahme und zügige Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen als auch neue Zielsetzungen integrieren. Des Weiteren sind geeignete Klimaschutzprojekte unter größtmöglicher Bürgerbeteiligung zu planen und Fördermittel zur Realisierung dieser Projekte zu akquirieren.

 

Es wird von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat und der Verwaltungsspitze vorgeschlagen, dass die Verantwortung in alle Projekte miteinzubinden ist, durch die kommunaler Klimaschutz berührt wird (z.B. Mobilität, Energie, Stadtentwicklung). Die grundlegende Bewertung der Klimaverträglichkeit und der Nachhaltigkeit städtischer Aktivitäten sollen gleichermaßen einfließen und berücksichtigt werden.

 

Bei der Erstellung von Magistratsvorlagen, insbesondere im Bereich Verkehr, Bauen, Stadtplanung und Grünwesen, sollte der Verantwortung „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement“ die Möglichkeit zur jeweiligen Stellungnahme eingeräumt werden.

 

UWG-Fraktionsvorsitzender Durchdewald schlägt den Verweis in die Ausschüsse (Ausschüsse JSSSK, EWuV, SE, HuF) vor, um den Kostenrahmen abzuklären.

 

(44 Stimmberechtigte anwesend)

 


Abstimmungsergebnis: