Sitzung: 01.07.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist auf § 25 HGO hin (Widerstreit der Interessen).
UWG-Fraktionsvorsitzender Durchdewald verlässt den Sitzungsraum (TOP 17).
Beschluss:
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (2) BauGB
A)
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage
sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (es
wurden keine Äußerungen vorgebracht) sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu
vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.
Die
im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs.
7 BauGB eingestellt.)
1.
Deutsche Bahn AG,
DB Immobilien (30.04.2021)
Beschluss zu 1
Die
Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2
Der
Hinweis zur Beteiligung der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von
baugenehmigungsverfahren wird zur weiteren Berücksichtigung in die
Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 3 bis 6
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 7
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 8 und 9
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 10 und 11
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 12 und 14
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 15 bis 17
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 18
Der
Anregung wird entsprochen.
2.
Deutsche Telekom
Technik GmbH (21.04.2021)
Beschluss zu 1:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
3.
Hessen Mobil (27.05.2021)
Beschluss zu 1 bis 3
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
4.
Kreisausschuss des Wetteraukreises (27.04.2021)
Beschluss zu 1
Die
Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 2
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 3
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 4
Die
Hinweise und die Anregung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen der Anpflanzung von weiteren Bäumen
nicht entgegen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein
weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 5 bis 9
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
5.
OVAG Netz GmbH (19.04.2021)
Beschluss zu 1
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
6.
Polizeipräsidium Mittelhessen (25.03.2021)
Beschluss zu 1
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
7.
Regierungspräsidium Darmstadt (29.05.2021)
Beschluss zu 1
Der
Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 6
Die
Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 7
Der
Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8
Der
Anregung wird entsprochen.
Beschluss zu 9
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
8.
Stadtwerke Friedberg (29.03.2021)
Beschluss zu 1
Der
Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden
zur Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West“ Teil IV, 1. Änderung in Friedberg –
Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, 1.
Änderung in Friedberg – Kernstadt wird ebenfalls beschlossen.
B) Sach- und Rechtslage:
Am
18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung
in Friedberg - Kernstadt, gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese
öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 29.03.2021 bis einschließlich
dem 03.05.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von
folgenden Behörden wurden Anregungen
und Hinweise geäußert
1.
Deutsche Bahn AG,
DB Immobilien (30.04.2021)
2.
Deutsche Telekom
Technik GmbH (21.04.2021)
3.
Hessen Mobil (27.05.2021)
4.
Kreisausschuss des Wetteraukreises (27.04.2021)
5.
OVAG Netz GmbH (19.04.2021)
6.
Polizeipräsidium Mittelhessen (25.03.2021)
7. Regierungspräsidium Darmstadt (29.05.2021)
8.
Stadtwerke Friedberg (29.03.2021)
Seitens
der Bürger wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
Die nach der Beteiligung gem. § 3(2)
und § 4 (2) BauGB vorgenommenen
Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV in Friedberg – Kernstadt, 1.
Änderung, (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in
Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann
ebenfalls beschlossen werden.
(In den Anlagen 3 (Textliche Festsetzungen) und 4
(Begründung) sind zum besseren Verständnis die aufgrund der vorliegenden
Beschlussfassungen vorgenommenen Änderungen grün markiert).
(43 Stimmberechtigte anwesend)
(ohne Veith, ohne Durchdewald)
Abstimmungsergebnis: