Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist auf § 25 HGO hin (Widerstreit der Interessen).

UWG-Fraktionsvorsitzender Durchdewald verlässt den Sitzungsraum (TOP 17).

 

Beschluss:

Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

A)      

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (es wurden keine Äußerungen vorgebracht) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

 

1.      Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (30.04.2021)

Beschluss zu 1

Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2

Der Hinweis zur Beteiligung der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von baugenehmigungsverfahren wird zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 3 bis 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 8 und 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 10 und 11

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 12 und 14

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 15 bis 17

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 18

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

2.      Deutsche Telekom Technik GmbH (21.04.2021)

 

Beschluss zu 1:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

3.      Hessen Mobil (27.05.2021)

 

Beschluss zu 1 bis 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

4.      Kreisausschuss des Wetteraukreises (27.04.2021)

 

Beschluss zu 1

Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 4

Die Hinweise und die Anregung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen der Anpflanzung von weiteren Bäumen nicht entgegen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 5 bis 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

5.      OVAG Netz GmbH (19.04.2021)

 

Beschluss zu 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

6.      Polizeipräsidium Mittelhessen (25.03.2021)

 

Beschluss zu 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

7.      Regierungspräsidium Darmstadt (29.05.2021)

 

Beschluss zu 1

Der Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6

Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7

Der Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8

Der Anregung wird entsprochen.

 

Beschluss zu 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

8.      Stadtwerke Friedberg (29.03.2021)

 

Beschluss zu 1

Der Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.      Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West“ Teil IV, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.      Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.      Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird ebenfalls beschlossen.

 

 

 

B)       Sach- und Rechtslage:

Am 18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt, gem. § 3 (2) BauGB i.V.m.  § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 29.03.2021 bis einschließlich dem 03.05.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Von folgenden Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert

 

1.      Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (30.04.2021)

2.      Deutsche Telekom Technik GmbH (21.04.2021)

3.      Hessen Mobil (27.05.2021)

4.      Kreisausschuss des Wetteraukreises (27.04.2021)

5.      OVAG Netz GmbH (19.04.2021)

6.      Polizeipräsidium Mittelhessen (25.03.2021)

7.     Regierungspräsidium Darmstadt (29.05.2021)

8.      Stadtwerke Friedberg (29.03.2021)

 

 

Seitens der Bürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die nach der Beteiligung gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung, (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.

 

(In den Anlagen 3 (Textliche Festsetzungen) und 4 (Begründung) sind zum besseren Verständnis die aufgrund der vorliegenden Beschlussfassungen vorgenommenen Änderungen grün markiert).

 

(43 Stimmberechtigte anwesend) (ohne Veith, ohne Durchdewald)

 


Abstimmungsergebnis: