Erste Stadträtin Götz spricht für beide Dezernate und weist vorab darauf hin, dass nach dem Zuschlag am 16. Juni die Stadt Friedberg (Hessen) nicht Eigentümerin der Liegenschaft ist.

 

Vorbemerkung:

Der Fragesteller geht in seiner Anfrage davon aus, dass die Stadt Friedberg in der Gläubigerversammlung am 16.6.2021 den Zuschlag zum Erwerb der Liegenschaft am Maria-Montessori-Weg erhalten hat. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die Stadt Friedberg (Hessen) ist nicht Eigentümerin der Liegenschaft.

 

1.      Wie viele Kinder besuchen den Kindergarten auf dem Campus derzeit?

2.      Wie viele davon kommen aus Friedberg?

 

Antwort: Das Kinderhaus umfasst 87 Betreuungsplätze. Die durchschnittliche Belegung im Jahr 2020 in der Trägerschaft der Gemeinsam Montessori Leben gGmbH i.Gr. (seit 1. April 2020) betrug 53 Kinder, davon 30 Kinder mit Wohnsitz in Friedberg.

 

Am 1.April 2021 hat sich die gGmbH i.Gr. rechtsverbindlich verpflichtet, den Campus bis zum 31.August 2021 zu räumen. Bezüglich der Räumung hat sich die Gesellschaft - notariell beurkundet - der sofortigen Vollstreckung unterworfen. Bereits seit Längerem verfügt sie zudem nicht mehr über einen Mietvertrag für die Gebäude, sondern nur über eine kurz befristete Nutzungsvereinbarung, die mehrfach für einige Monate verlängert wurde, zuletzt am 1.4.2021 final bis zum 31.8.2021.

 

Ungeachtet dieser Sachlage hat die Montessori gGmbH auch danach weiterhin zusätzliche Kinder zur Betreuung aufgenommen, zuletzt drei Kinder im April und jeweils ein Kind im Mai und Juni 2021. Im Ergebnis besuchen mit Stand 01.06.2021 nun 77 Kinder den Campus, davon 48 Kinder mit Wohnsitz in Friedberg.

 

3.      Wie viele Kinder benötigen ab dem 01.09.2021 einen Kindergartenplatz, da sie nicht eingeschult werden?

 

Antwort: 44 Kinder mit Wohnsitz in Friedberg werden nicht eingeschult.

 

4.      Wie viele von diesen Kindern sind bereits bei der Stadt gemeldet, um einen Ersatz zu bekommen?

 

Antwort: 36.

 

5.      Wie viele Kinder von der Warteliste müssen deshalb nunmehr vertröstet werden, damit die Betreuung der Kindergartenkinder durchgehend gewährleistet ist?

 

Antwort: Bei Aufgabe eines Kita-Betriebs im Stadtgebiet durch einen freien Träger bietet die Stadt den dort betreuten Kindern mit Wohnsitz in Friedberg stets eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung an (vgl. zuletzt Kita Wintersteinstraße nach Aufgabe durch die evangelische Kirche im Sommer 2020). Voraussetzung hierfür ist, dass die Erziehungsberechtigten ihren Betreuungswunsch der Stadt zeitgerecht mitteilen, so dass ihre vorrangige Berücksichtigung erfolgen kann.

 

Von der Warteliste „vertröstet werden“ müssen weniger als 36 Kinder, da von einigen Eltern angebotene Kita-Plätze abgelehnt wurden, von anderen trotz Anfrage der Kita-Verwaltung keine Rückmeldung gegeben wurde und zudem weitere Eltern mitgeteilt haben, derzeit vom Platzangebot keinen Gebrauch machen zu wollen und stattdessen auf einen Platz in einer Wunsch-Kita zu warten. Die finale Platzvergabe ist aktuell noch im Gange und steht kurz vor dem Abschluss.

 

6.      Wie lange benötigt die Stadt, um den bestehenden Kindergarten einzurichten, um ggfs. notwendige Maßnahmen durchzuführen und die erforderliche Anzahl an Erzieherinnen einzustellen?

 

7.      Wie lange benötigt die Stadt, um die Planung für den Umbau der Grundschule abzuschließen?

 

8.      Besteht die Möglichkeit, der GmbH das Gebäude für ein weiteres Halbjahr zu den gleichen Konditionen zu überlassen, zu denen es bereits der Insolvenzverwalter überlassen hat (d.h. mit entsprechender Vollstreckungsunterwerfung am Ende der Mietzeit)?

 

Antwort zu Nr. 6 - 8: Die Stadt ist entgegen der Annahme des Fragestellers nicht Eigentümerin der Liegenschaft. Die Fragen sind somit hypothetischer Natur. § 50 HGO begründet keine Pflicht des Magistrats, spekulative Annahmen zu kommentieren.