Sitzung: 01.07.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: 21-26/0069
Anfragetext: 1.Im Jahre 2017 stellt die SPD die Anfrage (DS 16-21/0489) nach dem Bearbeitungsstand der Baugebiete in Friedberg, die in den nächsten fünf Jahren zur Ausweisung vorgesehen sind. Die Darstellung sollte getrennt nach Stadtgebiet bzw. Stadtteilen im Hinblick auf die Verfahrensschritte – Grunderwerb - Bebauungsplan -voraussichtlicher Zeitpunkt der Erschließung - sein. (…) Zur Aktualisierung bitten wird, die Anfrage 1. Nach gleichem Darstellungsmuster wie DS 16-21/0489 für Kernstadt und Ortsteile für die Wahlperiode 2021-2026 zu beantworten. Ferner: 2. Was hat sich aus den oben genannten Ausweisungen ergeben? 3. Liegen seit 2018 bis heute Bauplatzbewerbungen vor? Falls ja: Menge absolut und zudem getrennt nach Stadtteilen und der Kernstadt. 4. Sollte die Stadt nicht Eigentümer der geplanten Bauflächen sein – welche Höhe der Grunderwerbskosten (unter Angabe des Quadratmeterpreises) ist zu erwarten? |
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
Aufgrund der geplanten und teilweise bereits terminierten Großprojekte
Bahnhof und Bahnhofsumfeld, Kaserne, Mobilitätskonzept, Kaiserstraße werden
derzeit diverse Bebauungspläne nicht näher terminiert bzw. rund zwei Dutzend
Bebauungspläne und zusätzliche Projekte der Stadtplanung zurückgestellt. Dies
ist notwendig, da die einzelnen Projekte sehr kosten- und
personalbedarfsintensiv sein werden und eine gleichzeitige Umsetzung aus
genannten Gründen nicht erfolgen kann.
Die Arbeitsdisposition der Abteilung Stadtplanung wird in einer der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung gemeinsam mit den
weiteren Arbeitsplanungen des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und
Rechtswesen zur Verdeutlichung der anstehenden Projekte etc. vorgestellt.
zu 1 & 2) Aktualisierung der Baugebiete der nächsten 5 Jahre, inkl.
der Baugebiete der Wahlperiode 2016-2021
Ortsteil/Bebauungsplan |
Anmerkung |
Dorheim Erweiterung BP Nr. 75 „Östlich
der Karl-Ulrich-Straße“ |
Die Erweiterung des
Baugebiets durch Wohnbebauung ist nicht möglich, da sich die angedachte
Fläche innerhalb des Freihaltestreifens von der Höchstspannungsleitung
befindet (vgl. Mitteilungsvorlage DS-Nr. 16-21/0878 - Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)) |
Bauernheim Änderung BP Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ |
Eine „Erweiterung“ des
Baugebiets an der Dorn-Assenheimer Straße soll gemeinsam mit den weiteren
Planungen zu einer möglichen Kita in Bauernheim geplant werden. Die Fläche befindet sich
derzeit in Privatbesitz. |
Ossenheim Erweiterung Baugebiet „Am
Rain“ |
Die gesamte Fläche
befindet sich im Privatbesitz und ist außerhalb der für „Wohnen“
dargestellten Flächen im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP), eine Änderung
kann und sollte erst im laufenden Änderungsverfahren des RegFNPs erfolgen. |
Zu 3) Menge der Bauplatzbewerbungen
Im aktuellen Neubaugebiet
„Steinern Kreuzweg“ in der Kernstadt können vsl. rd. 180 Bewerber nicht
berücksichtigt werden.
Für die Stadtteile liegen
folgende Bewerbungen mit Berücksichtigung von Mehrfachnennungen u.a. von
Auswärtigen vor:
·
Ockstadt: 80 Bewerbungen, davon 7
Stadtteilbewohner;
·
Dorheim: 56 Bewerbungen, davon 5
Stadtteilbewohner;
·
Ossenheim: 52 Bewerbungen, davon 6
Stadtteilbewohner;
·
Bruchenbrücken: 53 Bewerbungen,
davon 2 Stadtteilbewohner;
·
Bauernheim: 60 Bewerbungen, davon
3 Stadtteilbewohner.
Zu 4) Grunderwerbskosten unter
Angabe des Quadratmeterpreises
Zu 5) Neuer Flächennutzungsplan
Der regionale Flächennutzungsplan
wird derzeit vom Regionalverband FrankfurtRheinMain geändert, ein nächstes
Kommunengespräch im Rahmen der Beteiligung soll im kommenden Jahr durchgeführt
werden.
Zu 6) Welches neues Baugebiet
Da derzeit und auf
mittelfristige Sicht kein weiteres städtisches Baugebiet entwickelt wird, wird
die Internetseite fortgeschrieben, sobald die Vermarktung des Baugebiets
„Steinern Kreuzweg“ durch die HLG abgeschlossen ist.
Stadtverordnete
Erich Wagner (SPD) fragt, ob Baugebiete in Ockstadt und Bruchenbrücken zu
erwarten sind. Bürgermeister Antkowiak antwortet, dass es in Bruchenbrücken
einen Streifen zur Bebauung gibt. Er kündigt für 2022 den neuen
Flächennutzungsplan 2030 für die Diskussion im Ausschuss an. Der
Wohnungsbaubedarf sei vor der Beratung und Beschlussfassung in der
Stadtverordnetenversammlung abzuwägen.