Sitzung: 01.07.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: 21-26/0067
Anfragetext:
- Hat das städtische „Bauamt“ seit der Mittelansetzung im Etat 2020 bereits Planungen zur Umgestaltung der Kaiserstraße vorgenommen?
Falls ja:
a) Wann werden diese Planungen den städtischen Gremien vorgelegt?
b) In welche Richtung und wann soll die Umgestaltung begonnen werden?
c) In wieviele Abschnitte soll das Bauvorhaben unterteilt werden, um eine für Anwohner und Geschäftsleute vertägliche Bauabwicklung vorzunehmen?
d) Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen?
Falls Nein:
a) Warum erfolgte bisher keine Planung, zumal die Mittelverschiebung nach 2022 erst mit Beschluss über die Haushaltssatzung im Dezember 2020 erkennbar und wirksam wurde?
b) Wann ist mit Entwurfsplanungen zu rechnen und in welche Richtung soll nach Planungsabsicht mit der Umgestaltung begonnen werden?
c) Und d) die gleichen Fragen wie unter Ja c) und d).
- Handelt es sich bei den im Investitionsprogramm (Etat 2021) vorgesehenen Finanzmitteln für 2022 (970 T€) um reine Planungs- oder auch bereits um Umgestaltungsmittel?
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendermaßen:
Zu 1) Bestehen Planungen zur
Umgestaltung der Kaiserstraße
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen hat im
Nachgang zur Fertigstellung der Beschlussvorlage des ISEKs eine Aufstellung der
Folgeprojekte inkl. Kostenansatz und erster Zeitplanung erarbeitet. In diesem
„Projektplan 2026“ ist auch eine erste Zeitplanung für das Großprojekt
Kaiserstraße erstellt und mit anderen Großprojekten, wie z.B. Bahnhof und
-umfeld, Kaserne, Mobilitätskonzept etc., abgestimmt worden. Zu beachten ist,
dass die Fülle der einzelnen Projekte der kommenden Jahre finanziell wie
personell nicht gleichzeitig geplant und realisiert werden kann und
zwangsläufig eine Priorisierung erfolgen muss. Die verschiedenen
Arbeitsdispositionen der einzelnen Abteilungen des Amtes für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen werden hierzu in einer der kommenden Sitzungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Verdeutlichung vorgestellt.
Mit dem Baubeginn des barrierefreien Bahnhofs werden die Abstimmungen
und städtebaulichen Planungen im Bereich Bahnhof und -umfeld inkl. zentralem
Omnibusbahnhof (ZOB) in 2021 weiter verfestigt. Hinzu kommen zusätzliche
Untersuchungen für die Kaserne im Bereich der Mobilität (z.B.
Verkehrszählungen).
Da bei dem Projekt „Kaiserstraße“ ganz gegenläufige Ideen und Wünsche
bestehen, sollen diese ab dem kommenden Jahr einander gegenübergestellt werden.
Es ist geplant einen Studierenden-Wettbewerb durchzuführen, bei dem Studierende
auf Grundlage der bisherigen Konzepte/Ideen eigene Entwürfe zur Lenkung der
Verkehrsströme der Kaiserstraße und Umgebung entwickeln. Die besten Ideen
sollen dann 2022/2023 mit einer wissenschaftlichen Begleitung,
Bürgerbeteiligung und weitergehenden Untersuchungen in Testphasen überprüft
werden. Ziel dabei ist es, die unterschiedlichen Meinungsrichtungen
gegenüberzustellen und dabei die besten Entwicklungsmöglichkeiten für die
Kaiserstraße herauszustellen. Dementsprechend sollen diese Ergebnisse in einen
Planungswettbewerb einfließen, der Grundlage für die „Bauplanung“ (=
Entwurfsplanung) sein wird.
Neben den planerischen Rahmenbedingungen ist es geplant über die
Wirtschaftsförderung der Stadt Friedberg ein Baustellenmanagementkonzept
gemeinsam mit den Gewerbetreibenden zu entwickeln, damit diese frühzeitig in
den Prozess integriert sind.
Zu den Punkten a) bis d) –
Vorstellung der Planung, Bauabschnitte, Bauzeit
a)
Eine
Planung erfolgt, sobald die grundlegenden Zielführungen (z.B. Straßentyp,
Nutzungen) festgelegt sind. Diese werden nach den Testphasen den Gremien zur
Abstimmung vorgelegt.
b)
Die
Erarbeitung der Entwurfsplanung erfolgt nach Beschluss der Zielführung.
c)
Die
Einteilung der Bauabschnitte erfolgt auf Grundlage der Entwurfsplanung. Die
vertragliche Bauabwicklung ist in diesem Stadium der Planung noch nicht
abzusehen.
d)
Die
Bauzeit ist abhängig von der Entwurfsplanung und möglichen Zusatzuntersuchungen
(z.B. denkmalschutzrechtliche Untersuchungen wie sie bei der Neugestaltung des
Elvis-Presley-Platzes stattgefunden haben), die derzeit nicht absehbar sind.
Zu 2) Haushaltsansatz für 2022
Es handelt sich um Planungskosten. Umgestaltungsmittel können erst auf Grundlage eines Konzeptes ermittelt werden und
Stadtverordneter Bansemer (SPD) fordert von Bürgermeister Antkowiak eine Antwort auf das noch offene Wahlversprechen, in seiner Wahlzeit die Kaiserstraße zu bearbeiten und wünscht eine konkretere Darstellung, auch durch den Stadtbauamtsleiter.
Bürgermeister Antkowiak verweist auf zahlreiche Anregungen von Bürgern zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK. Bevor endgültig Fakten geschaffen werden, solle es eine Testphase von 2 bis 3 Monaten geben, auch mit Sperrung der Kaiserstraße und einer Umwandlung in eine Einbahnstraße.