Sitzung: 01.07.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: 21-26/0062
Anfrage mit den Fragen:
A) am Bahnhof der Übergang Hanauerstraße zur Saarstraße B) die Nutzungspflicht von Radwegen an der Frankfurter Straße Richtung Innenstadt?
Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage. |
Vorbemerkung:
Der Gegenstand
der Anfrage ist nicht vom Fragerecht nach § 50 HGO gedeckt. Danach sind
Auftragsangelegenheiten vom Überwachungsrecht der Stadtverordnetenversammlung
ausdrücklich ausgenommen. Auftragsangelegenheiten sind nach § 4 HGO die
Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde. Hierzu gehören auch die Aufgaben der
Straßenverkehrsbehörde, die für die Durchführung von Verkehrsschauen im
Stadtgebiet verantwortlich ist. Für die Überwachung dieser Aufgaben ist allein
die Fachaufsichtsbehörde verantwortlich.
Ohne Bestehen
einer Rechtspflicht werden gleichwohl gerne folgende Informationen zum angefragten Themenkreis gegeben:
Die rechtliche Grundlage zur Durchführung von
Verkehrsschauen ist § 45 Abs. 3 StVO und die zugehörige Verwaltungsvorschrift.
Danach bestimmen die
Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Verkehrsschauen dienen
dazu, den Zustand und die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen sowie die Sichtfelder an Kreuzungen, Bahnübergängen und
Kurven zu prüfen. Darüber hinaus wird das Erfordernis von Verkehrszeichen,
Verkehrseinrichtungen oder baulichen Maßnahmen zur Sicherung von gefährlichen Stellen
beurteilt.
Die
Verkehrsschauen untersuchen nicht den baulichen Zustand der
Verkehrsinfrastruktur und sind auch keine umfassende Sicherheitsinspektion. Bei
akuten baulichen Mängeln, die im Rahmen einer Verkehrsschau entdeckt werden,
werden ggf. Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ergriffen.
Zu Verkehrsschauen in Friedberg (Hessen) werden eingeladen:
· Polizei
· Straßenbau- und Verkehrsbehörden (Stadtbauamt, Wetteraukreis, Landesverwaltung Hessen Mobil)
· öffentliche Verkehrsunternehmen (Verkehrsgesellschaft Oberhessen GmbH (VGO))
· Verkehrsverbände (ADFC, Verkehrswacht, ADAC, AvD)
· die Johann-Peter-Schäfer-Schule
· der Landesverband der hessischen Fahrlehrer
Die Themen der Verkehrsschauen werden im Kontakt mit allen
beteiligten Behörden und Stellen festgelegt. Hierbei fließen auch Hinweise aus
der Bevölkerung, den städtischen Gremien sowie der Ordnungspolizei im Rahmen
ihrer dienstlichen Tätigkeit ein. Die Fahrtroute einer Verkehrsschau wird
vorher festgelegt, die Maßnahmen werden in einer Niederschrift festgehalten und
danach umgesetzt.
Aufgrund der regelmäßigen und engen Zusammenarbeit der städtischen Straßenverkehrsbehörde mit der in Friedberg ansässigen Kreisverwaltung, der Straßenmeisterei (als Vertretung von Hessen Mobil) sowie der VGO und der daraus resultierenden oft „kurzen Dienstwege“ (z.B. Durchführung von Ortsterminen) werden häufig in der täglichen Arbeit anfallende Sachverhalte bereits unterjährig bearbeitet / umgesetzt, so dass nicht erst der Termin der nächsten Verkehrsschau abgewartet werden muss.
Die obersten bzw. höheren Verkehrsbehörden der Länder sind zum einen für die Durchführung der Landesverkehrsschauen zuständig. Zum anderen haben sie die Dienstaufsicht über die unteren Verkehrsbehörden und müssen sicherstellen, dass die Verkehrsschauen wie vorgeschrieben stattfinden. Zur Gewährleistung einheitlicher Standards und einer richtlinienkonformen Auslegung der StVO müssen Vertreter der obersten bzw. höheren Verkehrsbehörden gelegentlich an den Verkehrsschauen teilnehmen. Die Verkehrsbehörde des Landes (Hessen Mobil) sowie die Verkehrsbehörde des Wetteraukreises als direkte Aufsichtsbehörde nehmen bei jeder Verkehrsschau teil. Auch werden dabei klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) befahren / begutachtet, welche nicht in die Zuständigkeit der Stadt Friedberg fallen. Alle Maßnahmen werden mit diesen Behörden abgestimmt und umgesetzt.
Die letzte Verkehrsschau in Friedberg hat im Oktober 2018 stattgefunden. Die im Herbst 2020 geplante Verkehrsschau konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Wetteraukreis als Aufsichtsbehörden ist die nächste Verkehrsschau in Abhängigkeit von der weiteren Pandemieentwicklung im 4. Quartal 2021 oder im Jahr 2022 vorgesehen.
Stadtverordneter Stiller dankt für die Beantwortung und fragt, ob auch andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.
Erste Stadträtin Götz beantwortet die Frage mit dem Hinweis, dass Verbände beteiligt sind, die sich bereits im Vorfeld durch ihre personellen Vertreter einbringen können.