Anfrage mit den Fragen:

 

  1. Wann wurden die letzten fünf Verkehrsschauen zu welchen Schwerpunkten durchgeführt? Geht aus den Protokollen die begangene Route hervor und wurden die notwendigen Maßnahmen festgehalten? Bitte Protokolle dem Stadtparlament vorlegen. Wann wurden die Maßnahmen umgesetzt?
  2. Wurde, wie in der Verwaltungsvorschrift dargestellt, neben der Polizei und der örtlichen Straßenbaubehörde auch das örtliche Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige der Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Interessenvertretungen ADFC oder VCD eingeladen?

A) am Bahnhof der Übergang Hanauerstraße zur Saarstraße

B) die Nutzungspflicht von Radwegen an der Frankfurter Straße Richtung Innenstadt?

  1. Gibt es eine mehrjährige Planung der Themenschwerpunkte für die Verkehrsschauen? Bitte dem Stadtparlament die Planungen mit den geplanten Inhalten vorlegen.
  2. Gab es eine Qualitätssicherung der übergeordneten Landesverkehrsbehörde? Bitte Stellungnahmen der letzten Verkehrsschauen vorlegen. Wann haben bei den letzten Verkehrsschauen Vertretende der übergeordneten Landesverkehrsbehörde an einer der letzten fünf Verkehrsschauen teilgenommen?

 

Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage.

 

Vorbemerkung:

Der Gegenstand der Anfrage ist nicht vom Fragerecht nach § 50 HGO gedeckt. Danach sind Auftragsangelegenheiten vom Überwachungsrecht der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich ausgenommen. Auftragsangelegenheiten sind nach § 4 HGO die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde. Hierzu gehören auch die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, die für die Durchführung von Verkehrsschauen im Stadtgebiet verantwortlich ist. Für die Überwachung dieser Aufgaben ist allein die Fachaufsichtsbehörde verantwortlich.

 

Ohne Bestehen einer Rechtspflicht werden gleichwohl gerne folgende Informationen zum angefragten Themenkreis gegeben:

 

Die rechtliche Grundlage zur Durchführung von Verkehrsschauen ist § 45 Abs. 3 StVO und die zugehörige Verwaltungsvorschrift. Danach bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Verkehrsschauen dienen dazu, den Zustand und die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die Sichtfelder an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven zu prüfen. Darüber hinaus wird das Erfordernis von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen oder baulichen Maßnahmen zur Sicherung von gefährlichen Stellen beurteilt.

 

Die Verkehrsschauen untersuchen nicht den baulichen Zustand der Verkehrsinfrastruktur und sind auch keine umfassende Sicherheitsinspektion. Bei akuten baulichen Mängeln, die im Rahmen einer Verkehrsschau entdeckt werden, werden ggf. Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ergriffen.

 

Zu Verkehrsschauen in Friedberg (Hessen) werden eingeladen:

·        Polizei

·        Straßenbau- und Verkehrsbehörden (Stadtbauamt, Wetteraukreis, Landesverwaltung Hessen Mobil)

·        öffentliche Verkehrsunternehmen (Verkehrsgesellschaft Oberhessen GmbH (VGO))

·        Verkehrsverbände (ADFC, Verkehrswacht, ADAC, AvD)

·        die Johann-Peter-Schäfer-Schule

·        der Landesverband der hessischen Fahrlehrer

 

Die Themen der Verkehrsschauen werden im Kontakt mit allen beteiligten Behörden und Stellen festgelegt. Hierbei fließen auch Hinweise aus der Bevölkerung, den städtischen Gremien sowie der Ordnungspolizei im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit ein. Die Fahrtroute einer Verkehrsschau wird vorher festgelegt, die Maßnahmen werden in einer Niederschrift festgehalten und danach umgesetzt.

 

Aufgrund der regelmäßigen und engen Zusammenarbeit der städtischen Straßenverkehrsbehörde mit der in Friedberg ansässigen Kreisverwaltung, der Straßenmeisterei (als Vertretung von Hessen Mobil) sowie der VGO und der daraus resultierenden oft „kurzen Dienstwege“ (z.B. Durchführung von Ortsterminen) werden häufig in der täglichen Arbeit anfallende Sachverhalte bereits unterjährig bearbeitet / umgesetzt, so dass nicht erst der Termin der nächsten Verkehrsschau abgewartet werden muss.

 

Die obersten bzw. höheren Verkehrsbehörden der Länder sind zum einen für die Durchführung der Landesverkehrsschauen zuständig. Zum anderen haben sie die Dienstaufsicht über die unteren Verkehrsbehörden und müssen sicherstellen, dass die Verkehrsschauen wie vorgeschrieben stattfinden. Zur Gewährleistung einheitlicher Standards und einer richtlinienkonformen Auslegung der StVO müssen Vertreter der obersten bzw. höheren Verkehrsbehörden gelegentlich an den Verkehrsschauen teilnehmen. Die Verkehrsbehörde des Landes (Hessen Mobil) sowie die Verkehrsbehörde des Wetteraukreises als direkte Aufsichtsbehörde nehmen bei jeder Verkehrsschau teil. Auch werden dabei klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) befahren / begutachtet, welche nicht in die Zuständigkeit der Stadt Friedberg fallen. Alle Maßnahmen werden mit diesen Behörden abgestimmt und umgesetzt.

 

Die letzte Verkehrsschau in Friedberg hat im Oktober 2018 stattgefunden. Die im Herbst 2020 geplante Verkehrsschau konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Wetteraukreis als Aufsichtsbehörden ist die nächste Verkehrsschau in Abhängigkeit von der weiteren Pandemieentwicklung im 4. Quartal 2021 oder im Jahr 2022 vorgesehen.

 

Stadtverordneter Stiller dankt für die Beantwortung und fragt, ob auch andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.

 

Erste Stadträtin Götz beantwortet die Frage mit dem Hinweis, dass Verbände beteiligt sind, die sich bereits im Vorfeld durch ihre personellen Vertreter einbringen können.