Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 19, Enthaltungen: 0

Stadtverordneter Fenske erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Zustand vor der Erweiterung des Magistrats im Jahr 2016 wiederherzustellen und die Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung auch im Magistrat abzubilden.

 

Antragstext (Bündnis 90/Die Grünen):

Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen:

Art 1 §4 Abs. 2:

§ 4 Magistrat

(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 9. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Acht Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.

 

Stadtverordneter Messerschmidt stellt für die UWG-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

Antragstext (UWG):

(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 8. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Sieben Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.

 

Es folgt eine Aussprache aller Fraktionen.

 

Stadtverordneter Dr. Rack beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

(Sitzungsunterbrechung: 18:50 bis 19:00 Uhr)

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Änderungsantrag der UWG-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der UWG:

Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Ja 22 Nein 22 Enthaltung 0

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den ursprünglichen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 25  Nein 19  Enthaltung 0

 

Zur Satzungsänderung, gemäß Anlage, ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen:

 

Art 1 §4 Abs. 2:

§ 4 Magistrat

(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 9. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Acht Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.

 


Abstimmungsergebnis: