Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erste Stadträtin Götz erläutert die Beschlussvorlage. Die Stadtverordneten fassen folgenden

 

Beschluss:

 

Im Fall der Ausübung des Hausrechts und bei Betretungsverboten in den städtischen Kindertagesstätten in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie werden für die betroffenen Kinder keine Kostenbeiträge nach der Kostenbeitragssatzung der Stadt Friedberg (Hessen) erhoben. Betretungsverbote gelten ebenso wie die freiwillige Reduzierung der Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in den Kindertagesstätten in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie als „vorübergehende Schließung der Kindertagesstätten wegen höherer Gewalt“ gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Kostenbeitragssatzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen.

 


Abstimmungsergebnis: