Sitzung: 12.05.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Erste Stadträtin Götz erläutert die Beschlussvorlage mit Sach- und Rechtslage.
Ausschussvorsitzender Wagner weist darauf hin, dass der Magistrat der Vorlage zugestimmt hat.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Im Fall der Ausübung des
Hausrechts und bei Betretungsverboten in den städtischen Kindertagesstätten in
Verbindung mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie werden für die betroffenen Kinder
keine Kostenbeiträge nach der Kostenbeitragssatzung der Stadt Friedberg
(Hessen) erhoben. Betretungsverbote gelten ebenso wie die freiwillige
Reduzierung der Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in den
Kindertagesstätten in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie als
„vorübergehende Schließung der Kindertagesstätten wegen höherer Gewalt“ gemäß §
6 Abs. 4 Satz 1 der Kostenbeitragssatzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die
Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis: