Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Ausschussvorsitzender Wagner fordert die Anwesenden gemäß § 25 HGO auf, bei Aufruf des Tagesordnungspunkts den Sitzungsraum zu verlassen. (18:25 Uhr)

 

Bürgermeister Antkowiak berichtet von den letzten drei Gewährverträgen, bei denen es jährlich eine 10-prozentige Steigerung gab.

 

In der gemeinsamen Aussprache fordert Mitglied Beisel Kontrollmöglichkeiten für die Ausgabe von Steuergeldern in Form von Berichten über die Einsatzmöglichkeit der Zuschüsse. Er fordert die Verwaltung auf, bis zur Stadtverordnetensitzung am 01. Juli 2021 weitere Informationen, z.B. über das kulturelle Jahresprogramm der Volksbühne, vorzulegen.

 

Mitglied Hausner teilt dem Ausschuss mit, dass die städtischen Zuschüsse immer zuverlässig gewährt wurden. Es gelte abzuwägen: In der Pandemie seien einerseits die Vereine auf finanzielle Unterstützung angewiesen, andererseits sei auch die Situation des städtischen Haushalts ungewiss. Für eine Beschlussfassung sei die Kenntnis der Jahresabschlüsse, die Situation der drei Vereine und ein Vereinskonzept für die Zukunft erforderlich.

 

Amtsleiterin Böhmerl berichtet zur Sach- und Rechtslage zum Haushaltsansatz 2021 bis 2024.

Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse sei kein Beanstandungsgrund feststellbar. Sie weist darauf hin, dass im Falle eines Überschusses dieser Gewinn zu 50% an die Stadt Friedberg (Hessen) zurückfließe.

 

Mitglied Hausner beantragt, die Beschlussvorlage zurückzustellen, bis jeweils ein schriftliches Konzept vorliegt und sich die Vereine vorgestellt haben.

 

Mitglied Fenske schlägt vor, den Ausschussmitgliedern eine Auflistung der letzten drei Jahresabschlüsse mit einer 2-seitigen Konzeption der Vereine zur Verfügung zu stellen.

 

Mitglied Beisel schlägt vor, weitere Fragen der Gremienmitglieder bei der Verwaltung und in Kopie bei den Fraktionen einzureichen.

 

Beschluss:

 

Die Gewährverträge für die Musikschule Friedberg e. V. und die Volksbühne Friedberg e. V. werden für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit einer jährlichen prozentualen Steigerung des Zuschusses um 10 % sowie den Einbehalt eines positiven Jahresergebnisses von maximal 5.000 € jährlich (Rücklagenbildung nach § 62 AO ist möglich) abgeschlossen. Die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad Friedberg gGmbH erhält einen Gewährvertrag für die Jahre 2022 und 2023 mit einer jährlichen prozentualen Steigerung von 10 % sowie den Einbehalt eines positiven Jahresergebnisses von maximal 5.000 € jährlich (Rücklagenbildung nach § 62 AO ist möglich). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Ende 2023 sind die Sanierungsarbeiten des Theaters Altes Hallenbades abgeschlossen und aufgrund der dann veränderten Rahmenbedingungen wird eine Neuverhandlung des Vertrages angestrebt.

 

Nach der Beschlussfassung werden die Teilnehmer, die den Sitzungsraum gemäß § 25 HGO verlassen haben, wieder in den Sitzungsraum gebeten. (18:40 Uhr)

 


Abstimmungsergebnis: