Zur Bildung von Ausschüssen gehen keine weiteren Anträge ein. Dem Vorschlag des Stadtverordneten Beisel zusätzlich zum Haupt- und Finanzausschuss die bestehenden weiteren drei Ausschüsse beizubehalten (siehe TOP 8.1.1 und 8.1.2.), folgt keine Gegenrede.

 

Somit werden in der Wahlzeit 2021-2026 –analog zur vorherigen Wahlperiode– zusätzlich zum Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss gemäß § 62 Abs. 1 HGO) folgende drei Ausschüsse gebildet:

 

·      Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

·      Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr

·      Ausschuss für Stadtentwicklung

 

Gemäß HGO entscheidet das Losverfahren über die Besetzung der Ausschüsse mit einem zweiten Mitglied der SPD-Fraktion oder mit einem Mitglied der Fraktion Die Linke.

Stadtverordnetenvorsteher Hollender zieht jeweils einen der zwei von der Verwaltung bereitgestellten neutralen Umschläge, in denen als Wahlvorschläge die Fraktionen SPD und Die Linke. aufgedruckt sind.

 

Beschluss (durch Losverfahren):

Im Haupt- und Finanzausschuss stellt die SPD-Fraktion ein zweites Mitglied.

 

Beschluss (durch Losverfahren):

Im Ausschuss Energie, Wirtschaft und Verkehr stellen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. jeweils ein Mitglied.

 

Beschluss (durch Losverfahren):

Im Ausschuss Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur stellen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. jeweils ein Mitglied.

 

Beschluss (durch Losverfahren):

Im Ausschuss für Stadtentwicklung stellt die SPD-Fraktion ein zweites Mitglied.