Sitzung: 12.05.2021 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Gemäß § 82 Abs. 6 Satz 2 HGO i.V. m.§ 57 Abs.1 Satz
3 HGO stellt der noch amtierende bisherige Ortsvorsteher das an Jähren älteste
Mitglied des Gremiums fest und übergibt die Sitzungsleitung an
Ortsbeiratsmitglied Ernst Ruppel als Altersvorsitzenden.