Abstimmung: Ja: 22, Nein: 21, Enthaltungen: 1

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Beschluss:

Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen.

 

Artikel 1 § 4 Abs. 2:

§ 4 Magistrat

(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 10. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Neun Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 22  Nein 21  Enthaltung 1 

 

Da die nötige qualifizierte Mehrheit gemäß § 6 (2) HGO fehlt, ruft Stadtverordnetenvorsteher Hollender den Ältestenrat zusammen. Es folgt eine 10-minütige Sitzungsunterbrechung (19:20 Uhr bis 19:30 Uhr).

 


Abstimmungsergebnis: