Beschluss: Bei Stimmengleichheit gem. § 54 HGO abgelehnt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 21, Enthaltungen: 2

Fraktionsvorsitzender Weiberg stellt den Antrag zur Reduzierung des Magistrats und begründet ihn.

 

Es ergehen Wortmeldungen einiger Fraktionen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender geht auf Irritationen wegen der Gleichzeitigkeit von Magistratsmitgliedschaft und Stadtverordnetenmandat bis zur Amtseinführung des neuen Magistrats ein. Nach § 45 (2) HGO ist es für die Übergangszeit zulässig, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zu sein und im Magistrat die Amtsgeschäfte weiterzuführen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Fraktionsantrag abstimmen.

Antragstext:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen), in der Fassung vom 1. Oktober 1997 unter Berücksichtigung der bereits veröffentlichten Nachträge als _. Nachtrag

 

§ 3, Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt 9. Die Stelle der oder des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, den neuen Nachtrag inklusive der Ergänzung kurzfristig zu veröffentlichen.

 


Abstimmungsergebnis: