Sitzung: 03.02.2021 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 16-21/1763
Erste Stadträtin Götz erläutert die von ihr initiierte
Beschlussvorlage. Diese soll vorausschauend schon jetzt eine Handlungsgrundlage
für die Verwaltung für die Zeit der Wiederöffnung der Außengastronomie vsl. ab
April 2021 schaffen, da es aufgrund der Kommunalwahl und der Zeit der
Konstituierung bis zur ersten Arbeitssitzung der Stadtverordnetenversammlung im
Juni 2021 vsl. nicht möglich sein wird, dann kurzfristig Entscheidungen
herbeizuführen.
Beschluss:
Für die Außengastronomie in der Saison 2021
(vom 01.04. bis 15.10.2021) werden die
anfallenden Gebühren erlassen.
Die Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben
hiervon unberührt.