Sitzung: 10.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1674
Nach kurzer
Erläuterung durch Bürgermeister Antkowiak ergeht eine Diskussion einiger
Fraktionen zur aktuellen Flächennutzung.
Bürgermeister
Antkowiak informiert über die Rechtswirksamkeit des Vertrags ab dem Jahr 2005
nach einstimmigem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den
Vorgaben von Hessenmobil. Die Bebauungspläne seien auf die Nutzung als
Gewerbegebiet zugeschnitten. Es sei zulässig, Lagerfläche als Abstellfläche
auch für Pkws zu nutzen. Ein Erwerb von Flächen durch den Wetteraukreis für den
Recyclinghof sei vorgesehen. Die Gefahr von Neuversiegelung durch Änderungen
sei unbegründet.
Beschluss:
A) Beschluss:
B) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage
sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung
sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.
Die
im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB
eingestellt.)
1. Deutsche Bahn AG (14.07.2020)
Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche
Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3: Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits in die
Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschluss zu 7: Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8 bis 13: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits in die
Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschluss zu 14 bis 15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Deutsche Telekom Technik (08.07.2020)
Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen
zum Bebauungsplan aufgenommen.
3. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement
Gelnhausen (07.08.2020)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
4. Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD
Kreisentwicklung (09.07.2020)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen; der Anregung wird entsprochen.
Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 7 bis 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
5. Regierungspräsidium Darmstadt (21.07.2020)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 10: Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A
"Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2
HWG werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung,
in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: