Sitzung: 05.11.2020 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 16-21/1674
A) Beschlüsse:
B) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu
vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten
Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1. Deutsche Bahn AG (14.07.2020)
Beschluss zu 1:
Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4 bis 6:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weiteren
Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes
aufgenommen.
Beschluss zu 7:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8 bis 13:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits
in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschluss zu 14 bis 15:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
2. Deutsche Telekom Technik (08.07.2020)
Beschluss zu 1:
Der Hinweis sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 2:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung
in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
3. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement
Gelnhausen (07.08.2020)
Beschluss zu 1 und 2:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 3:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
4. Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD
Kreisentwicklung (09.07.2020)
Beschluss zu 1 und 2:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Beschluss zu 6:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 7 bis 11:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
5. Regierungspräsidium Darmstadt (21.07.2020)
Beschluss zu 1 und 2:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 6:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 7:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 9:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 10:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 11:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen
Beschluss zu 12:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1)
BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A
"Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach
§ 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung,
in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.
Nach einer kurzen Erläuterung der dem Gremium
vorliegenden Unterlagen durch Ortsvorsteher Dr. Rack, ergänzt
Ortsbeiratsmitglied Ruppel, dass die enthaltenen Pläne zur Bepflanzung des
Geländes teilweise schwer verständlich sind (z.B. Bäume im Parkplatzbereich).
Stadtrat Olthoff gibt zur Kenntnis, dass der
Eigentümer mitgeteilt hat, dass alle wesentlichen Flächen des Geländes
vermietet seien. Es findet keine Vermietung an Gaststätten oder Shisha-Bars
statt. Das Gelände ist nicht öffentlich.
Der vorliegende Bebauungsplan wird zur
Kenntnis genommen.