Beschluss: zurückgestellt

Vorsitzender Stoll begrüßt die beiden Geschäftsführer von 3V Investment GmbH & Co. KG, die Herren Damaschke und Weiher aus München und deren Architekten Herrn Kölsch und erteilt dann Bürgermeister Antkowiak das Wort.

 

Bürgermeister Antkowiak trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass die Verwaltung bezüglich der Rechtsnachfolge nachverhandelt hat. Der städtebauliche Vertrag wird somit um § 7 Rechtsnachfolge, Wortlaut: „Für den Fall eines Verkaufs des von diesem Vertrag erfassten Gebäudes des ehemaligen Kaufhauses Joh verpflichtet sich 3V Invest, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen und diesen entsprechend zu verpflichten.“ ergänzt.

 

Herr Damaschke erläutert die angestrebte Nutzung des Gebäudes mit seinen insgesamt sechs Geschossen. Im Untergeschoss, im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss werde Einzelhandel gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes vorgesehen. Im Untergeschoss voraussichtlich Lebensmittel, im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss voraussichtlich ein Drogeriemarkt. Darüber könnten die Geschosse an Fitnessstudio, Physiotherapie, etc. vermietet werden; für die Obergeschosse gebe es darüber hinaus auch Nachfrage nach Arztpraxen. Der an der Ecke Färbergasse/Schnurgasse mögliche Anbau werde lediglich in Form eines Parkers einschließlich des 1. Obergeschosses, verwirklicht.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Damaschke können Fragen aus dem Gremium gestellt werden. Mitglied Dr. Rack stellt die Bauabsicht von 3V Investment in Frage und möchte im städtebaulichen Vertrag einen engeren Zeitplan festlegen.

Die beiden Geschäftsführer erklären, dass sobald es um die Finanzierung eines Bauvorhabens gehe, durch das nicht Wohnraum geschaffen werde, die Kreditzusage einer Bank nur nach vorheriger Vorlage von Mietverträgen über einen ausreichenden Prozentsatz der Nutzfläche zu bekommen ist. Der Abschluss dieser Mietverträge sei sehr zeitraubend. Nicht weniger zeitaufwendig sei die Verpflichtung der Baufirmen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erschwerten alles zusätzlich. Der Leerstand der Immobilie koste 3V Investment jedes Jahr ca. 500.000,00 €. Alleine aus diesem Grund könne die Stadt vergewissert sein, dass 3V Investment alles unternehme, um das Bauvorhaben voranzutreiben.

 

Herr Weiher erläutert den zeitlichen Ablauf mit den kürzesten denkbaren Fristen anhand eines Papieres, welches diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Noch engere Fristen seien nicht denkbar. Darüber hinaus wird erklärt, dass keine Bank eine Vertragsstrafe finanziere. Die Mittel dafür müssten aus Eigenkapital bereitgestellt werden, so dass im Fall der Fälligkeit 3V Investment die Insolvenz drohe.

 

Nach weiterer Diskussion stellt Vorsitzender Stoll fest, dass keine Abstimmung erfolgt, sondern die Verwaltung einen neuen Vertrag mit § 7 wie vorgetragen und einer geänderten Fristenregelung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 19:50 Uhr bis 20:00 Uhr.