Sitzung: 01.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1650
Bürgermeister Antkowiak trägt den Sacherhalt vor und erklärt, dass das
Gelände durch einen Makler zum Verkauf angeboten werde. Mit dem zu beschließenden
Bebauungsplan solle sichergestellt werden, dass dort Kita-Plätze eingerichtet
werden können. Damit sei der Kita-Standort Taunusstraße hinfällig.
Erste Stadträtin Götz unterstreicht die zwingende Notwendigkeit zur
Schaffung von Kita-Plätzen und Mitglied Ertl bezeichnet diese sich darbietende
Möglichkeit als einen Glücksfall.
Mitglied Dr. Hollmann hinterfragt die fehlende Vorschrift zur Schaffung
einer Zisterne. Frau Kleinschmidt vom Amt für Stadtentwicklung erklärt, dass
die Vorgabe, bei Kitas keine Zisternen vorzusehen, vom Wetteraukreis stammt.
Bürgermeister Antkowiak merkt an, dass man dadurch die Möglichkeit ausschließen
möchte, dass ein Kind in einer Zisterne verunglückt.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan
Nr. 51 „Auf dem Bock“ wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock, 3. Änderung“. Der Geltungsbereich ist im
anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1)
2.
Mit dem
vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4. Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Abstimmungsergebnis: