Sitzung: 19.08.2020 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Ortsvorsteher Dr. Rack fasst den aktuellen
Sachstand zusammen. In der Ortsbeirats-Sitzung am 29.01.20 wurde diese Sache
ausführlich unter Beteiligung von zahlreichen betroffenen Anrainern behandelt.
Der Ortsvorsteher erbat am Ende der Sitzung deutlich mehr Transparenz bei der
Kostenaufstellung und die Änderung der Bedingungen für
Ratenzahlungen. Daraufhin wurde die Sache gegen Ende Juni im Magistrat
besprochen. Ratenzahlung sei generell auf Antrag und unter Vorlage von
Einkommens- und Vermögensverhältnissen möglich. In der Corona-Krise gibt es nur
eine Richtlinie zum Umgang mit Steuerschulden, nicht aber für sonstige
Beiträge/Erstattungsansprüche. Werden hier entsprechende Raten/Stundungen
beantragt, werden gemäß Abgabenordnung 6% Jahreszinsen erhoben.
Mittlerweile sind fast wortgenau die
gleichen schon im Dezember 19 und Januar 20 von den Betroffenen beanstandeten
Anhörungsschreiben zu den Kanalbaukosten zugestellt worden. Dem Ortsvorsteher
liegt eine Kopie vor. In diesem Anhörungsschreiben sind erneut nur vage
Angaben über Kosten benannt. Doch die Betroffenen sollen bis zum 30. August
2020 die Gelegenheit wahrnehmen. „sich zu den für die Entscheidung erheblichen
Tatsachen zu äußern“.
Da diese Angaben aber nicht beigefügt
sind, genauso wenig wie zu Jahresbeginn, ist keine Äußerung möglich. Es
sei völlig unverständlich, warum erneut ein solches unkonkretes
Anhörungsschreiben an Betroffene aus dem zuständigen Amt versandt worden
ist.
Ortsvorsteher Dr. Rack bemängelt weiter,
dass gerade während der aktuell schwierigen Krisenzeit eine Forderung zur
Zahlung ungeachtet der persönlichen Situationen wie z.B. Entlassungen und
Kurzarbeit schwerlich zumutbar sei. Es sollte deshalb auf diese
verschärfte Lage bei den Kostenforderungen und deren Ableistung deutlich Rücksicht
genommen werden.
Ortsbeiratsmitglied Strack weist darauf
hin, dass u.U. auch Ratenzahlung lt. Kommunalem Abgabengesetz ohne
Einkommensnachweis möglich sei. Sie vermutet außerdem, dass der diskutierte
Zinssatz von 6% (Gegenstand der städtischen Dienstanweisung) zu hoch sei, da
dieser sich lt. Gesetz an der aktuellen Zinssituation orientieren müsse. Dies
sollte in der zuständigen Verwaltung überprüft werden, ggf. ist die städtische
Dienstanweisung zu Ratenzahlungen bzw. zu den Zinssätzen zu aktualisieren.
In der folgenden Diskussion wurde von
unterschiedlichen Ortsbeiratsmitgliedern betont, dass die aktuelle
Corona-Situation zu berücksichtigen sei und eine Möglichkeit der Ratenzahlung
ohne Einkommensnachweis wichtig wäre.
Abschließend stellt Ortsvorsteher Dr. Rack
nochmals dar, dass von den Betroffenen keine Stellungnahme zu Dingen erwartet
werden kann, die den Anwohnern gar nicht schriftlich bekanntgemacht worden
sind.