Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Herr Hangen von der DB Station&Service AG berichtet über die Trennung des Bahnhofsumbaus in zwei Bauabschnitte.

 

Mitglied Bey erkundigt sich, warum der zweite Bauabschnitt erst frühestens 2024 beginnen soll. Herr Hangen erläutert, dass bauliche Maßnahmen an die Sperrpausen der Bahn gebunden sind und eine Rückmeldung hierzu frühestens Ende 2023 zu erwarten ist.

 

Mitglied Dr. Hollmann fragt nach, wie weit die Planungen für die Personenunterführung vorangeschritten sind. Herr Hangen erklärt, dass der Fokus darauf lag, dass die Bauarbeiten am Bahnhof in Gange kommen, danach wird die Planung zur Personenunterführung weiter vertieft. Es gibt aber bereits verschiedene Planungsansätze, die noch im Ergebnis offen sind.

 

Mitglied Ertls Frage, warum die Bodenuntersuchungen erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, beantwortet Herr Hangen damit, dass die vorliegende Tiefe der Untersuchungen zum Stand der Planung ausreichend war, für den Bau aber seitens der Bahn konkretere Untersuchungen durchgeführt werden.

 

Mitglied Ster erkundigt sich nach dem Grund für den derzeitigen Abbruch der Hallen auf dem Gelände am Bahnhof. Herr Hangen erläutert, dass die Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt werden und ggfs. in die Planungen zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einfließen können.

 

Bürgermeister Antkowiak spricht die Thematik des Durchbruchs nach Fauerbach an. Herr Hangen erklärt darauf, dass in der Planung bereits die Möglichkeit enthalten war einen Durchbruch in einem weiteren Bauabschnitt herzustellen. Die Kosten für die Verbindung trägt die Stadt Friedberg; derzeit kann allerdings keine konkrete Summe benannt werden.

 

Nach weiteren Nachfragen bezüglich der laufenden Untersuchung der Kampfmittelverdachtsflächen lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag abstimmen:

 

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt

·       in engen Zeitabschnitten über den Verlauf der Planung für den barrierefreien Umbau der Bahnstation, insbesondere den Bau der neuen Unterführung mit der Bahn in Verbindung zu treten und darüber im Ausschuss zu berichten. 

·       Eine Bewertung möglicher Standorte der neuen Unterführung (nördlich oder südlich) aus der Stadtentwicklungssicht Friedberg ist vorzubereiten.

·       Hierfür sind die groben Planungsabsichten (mögliche Varianten) bei der Bahn zu erfragen.

·       Eine Bürgerbeteiligung über die Vor- und Nachteile der Standortvarianten, insbesondere unter Einbeziehung der Verlängerung nach Fauerbach ist durchzuführen.

·       In einem zweiten Abstimmungsschritt sollen der Bahn die formulierten städtebaulichen Ziele mitgeteilt werden. Die Verlängerung des neuen Fußgängertunnels nach Fauerbach soll zum Bestandteil der Planungen werden.

·       Ziel sollte eine Mitsprache bei der Entscheidung des Standorts sein.

·       Der Zeitverlauf der Planung soll möglichst nicht weiter verlangsamt werden.

·       Abschließend ist ein Grundsatzbeschluss für die Verlängerung des neuen Fußgängertunnels nach Fauerbach vorzubereiten sowie die Ergänzungsplanung für die Verlängerung zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis: