Sitzung: 25.06.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 23, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/1462
Antragsteller
Weiberg erläutert den Antrag. Im Anschluss lässt stellv.
Stadtverordnetenvorsteher Wagner wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Die Empfänger von
Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen
Sozialleistungen können einmal im Jahr einen Antrag auf kostenlose Abholung
Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen stellen.
Abstimmungsergebnis: