Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 23, Enthaltungen: 3

Antragsteller Weiberg erläutert den Antrag. Im Anschluss lässt stellv. Stadtverordnetenvorsteher Wagner wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

Die Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen Sozialleistungen können einmal im Jahr einen Antrag auf kostenlose Abholung Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen stellen.


Abstimmungsergebnis: