Sitzung: 09.06.2020 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1511
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Friedberg dazu auf,
den Umfang der Betreuungsangebote in den Friedberger Kitas im Rahmen des sog.
eingeschränkten Regelbetriebs deutlich auszuweiten.
Insbesondere soll
· Die tägliche
Betreuungszeit vorerst auf 16:00 h ausgeweitet werden.
· Kinder,
berufstätiger Eltern bei nachgewiesenem Bedarf eine Betreuung an bis zu 5 Tagen
ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen dabei zu zuerst Eltern
berücksichtigt werden, die Ihrer Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause nachgehen
können
· Die Neuaufnahme
von Kindern berufstätiger Eltern möglich sein, auch wenn diese keinen Anspruch
auf Notbetreuung haben.
Zur Realisierung dieser Maßnahmen befürworten wir:
· Die Aufstockung
der Gruppengröße gemäß den Richtlinien des KiFög
· Die
schnellstmögliche Aufstockung des pädagogischen Personals. Falls nötig ist
hierzu kurzfristig eine Sondersitzung der SVV zur Anpassung des Stellenplans
einzuberufen.
· Die zusätzliche
Einstellung von festem nicht-pädagogischen Personal zur Abdeckung des
Mehraufwands an Reinigungs-
und Hygienetätigkeiten. Gegeben falls kann hier mit externen
Dienstleistern zusammengearbeitet
werden.
Zur Wahrung des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten fordern wir:
· Die Stadt unterstützt
alle Beschäftigten in den Kitas bei der Durchführung regelmäßiger Tests auf das
SARS-COV-2 Virus (z.B. durch Freistellung, sofern möglich Organisation und
Durchführung in der Einrichtung, Übernahme unvermeidbarer Kosten)
· Die Stadt bemüht
sich um die Durchführung von regelmäßigen Gruppentests (alle Kinder und
Betreuer einer Gruppe werden gemeinsam in einer Probe getestet, bei positivem
Befund sind Maßnahmen zu ergreifen und Einzeltests nötig).
· Die
wissenschafltiche Erkenntnislage zur Infektionsgefahr in
Kinderbetreungseinrichtungen wird
regelmäßig geprüft. Der
Betreuungsbetrieb wird den Erkenntnissen angepasst.
· Für Beschäftigte,
die einer Risiko-Gruppe angehören soll der Einsatz in der Einrichtung
freiwillig sein.
Mitglied Weiberg begründet ausführlich den Antrag.
Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse dieser Antrag zulässig sei, allerdings nicht in mehreren, sondern nur in dem zuständigen Ausschuss (Einzahl) zu beraten sei. Diese Beratung fände daher nur heute und nicht auch im Haupt- und Finanzausschuss am 17.06.2020 statt.
Erste Stadträtin Götz nimmt zu den einzelnen Punkten des
Antrags detailliert Stellung und begründet, warum diese selbst unter größten
Mühen aufgrund der begrenzten personellen und räumlichen Ressourcen,
zusätzlichen umfangreichen Aufgaben und Pflichten des Personals und vieler
weiterer Zwangspunkte bei aller Flexibilität aller Beteiligten in der
Kita-Verwaltung und den Einrichtungen nicht zu realisieren seien und verweist
hierbei auch auf die 12-seitigen Hygieneregelungen des Landes Hessen. Auch sie
würde gerne alle Wünsche bedienen, dem
Antrag zu folgen, würde aber zur Folge haben, dass zahlreiche Kinder keine
Chance mehr hätten, vor den Sommerferien noch ihre Kita zu besuchen. Die Kinder
könnten aus städtischer Sicht aber nicht anhand der Berufstätigkeiten ihrer
Eltern in eine Zwei- oder Dreiklassengesellschaft sortiert werden. Alle Kinder
sollten die Möglichkeit haben, bis zu den Sommerferien im möglichen Umfang
nochmals Betreuungsangebote gemeinsam mit ihrer Altersgruppe zumindest an 2
Tagen pro Woche im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes wahrnehmen zu können.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher Güssgen-Ackva lobt die exzellenten Gegenargumente und
befindet, dass die Stadt permanent und flexibel auf diesen dynamischen Prozess
reagiere und empfiehlt daher den Rückzug des Antrages, was Mitglied Weiberg
jedoch ablehnt.
Mitglied Dr. Rack
ergänzt, dass das Machbare und Verantwortbare gemacht wird und es nichts nütze,
unrealistische Dinge zu fordern. Die Bemühungen der Verwaltung seien deutlich
erkennbar, daher empfehle auch er den Rückzug des Antrages.
Ausschussvorsitzende
Pfannmüller übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden Wagner und befindet, dass vieles aus dem Antrag nicht
umzusetzen sei. Was diskussionswürdig sei, ist jedoch die Notbetreuung der
Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen. Diese sind laut Verwaltung bis
15 Uhr versorgt. Sie nennt ein Beispiel einer Mutter, die ihre Arbeitszeiten
dennoch nicht einhalten kann und fragt, ob in solch seltenen Ausnahmen nicht
innerhalb der 12 Kitas eine Kita für längere Öffnungszeiten bereitgestellt
werden könne.
Erste Stadträtin
Götz berichtet, dass ihr dieser Einzelfall bekannt sei und ein Kompromiss mit
der Familie gefunden werden konnte, um dieser kurzfristig zu helfen. Eine
generelle Ausweitung der Betreuungszeiten und auch die Ausweisung einer
kompletten Kita hierfür sei aber aufgrund der aktuell erheblich eingeschränkten
und auch nicht kurzfristig binnen Tagen und weniger Wochen erweiterbaren
Ressourcen nicht möglich. Darüber hinaus habe die Stadt Friedberg allen Eltern
ermöglicht, die Notbetreuung über viele Wochen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Dies war eine besondere Serviceleistung der Stadt, die von einzelnen anderen
Kommunen später übernommen wurde, jedoch in vielen anderen Kommunen nicht
angeboten wurde. Die Situationen in den Kitas der verschiedensten Träger im
Stadtgebiet und auch kreis- und hessenweit seien sehr unterschiedlich und die
Thematik weiterhin ein dynamischer Prozess.
Mitglied Weiberg
beantragt, über den Antrag abzustimmen.
Ausschussvorsitzende
Pfannmüller übernimmt wieder die Sitzungsleitung und lässt über den Antrag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: