Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Friedberg dazu auf, den Umfang der Betreuungsangebote in den Friedberger Kitas im Rahmen des sog. eingeschränkten Regelbetriebs deutlich auszuweiten.

 

Insbesondere soll

·       Die tägliche Betreuungszeit vorerst auf 16:00 h ausgeweitet werden.

·       Kinder, berufstätiger Eltern bei nachgewiesenem Bedarf eine Betreuung an bis zu 5 Tagen ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen dabei zu zuerst Eltern berücksichtigt werden, die Ihrer Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause nachgehen können

·       Die Neuaufnahme von Kindern berufstätiger Eltern möglich sein, auch wenn diese keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

Zur Realisierung dieser Maßnahmen befürworten wir:

·       Die Aufstockung der Gruppengröße gemäß den Richtlinien des KiFög

·       Die schnellstmögliche Aufstockung des pädagogischen Personals. Falls nötig ist hierzu kurzfristig eine Sondersitzung der SVV zur Anpassung des Stellenplans einzuberufen.

·       Die zusätzliche Einstellung von festem nicht-pädagogischen Personal zur Abdeckung des

     Mehraufwands an Reinigungs- und Hygienetätigkeiten. Gegeben falls kann hier mit externen

     Dienstleistern zusammengearbeitet werden.

 

     Zur Wahrung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten fordern wir:

·       Die Stadt unterstützt alle Beschäftigten in den Kitas bei der Durchführung regelmäßiger Tests auf das SARS-COV-2 Virus (z.B. durch Freistellung, sofern möglich Organisation und Durchführung in der Einrichtung, Übernahme unvermeidbarer Kosten)

 

·       Die Stadt bemüht sich um die Durchführung von regelmäßigen Gruppentests (alle Kinder und Betreuer einer Gruppe werden gemeinsam in einer Probe getestet, bei positivem Befund sind Maßnahmen zu ergreifen und Einzeltests nötig).

·       Die wissenschafltiche Erkenntnislage zur Infektionsgefahr in Kinderbetreungseinrichtungen wird

     regelmäßig geprüft. Der Betreuungsbetrieb wird den Erkenntnissen angepasst.

·       Für Beschäftigte, die einer Risiko-Gruppe angehören soll der Einsatz in der Einrichtung freiwillig sein.

 

 

Mitglied Weiberg begründet ausführlich den Antrag.

 

Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse dieser Antrag zulässig sei, allerdings nicht in mehreren, sondern nur in dem zuständigen Ausschuss (Einzahl) zu beraten sei. Diese Beratung fände daher nur heute und nicht auch im Haupt- und Finanzausschuss am 17.06.2020 statt.

 

Erste Stadträtin Götz nimmt zu den einzelnen Punkten des Antrags detailliert Stellung und begründet, warum diese selbst unter größten Mühen aufgrund der begrenzten personellen und räumlichen Ressourcen, zusätzlichen umfangreichen Aufgaben und Pflichten des Personals und vieler weiterer Zwangspunkte bei aller Flexibilität aller Beteiligten in der Kita-Verwaltung und den Einrichtungen nicht zu realisieren seien und verweist hierbei auch auf die 12-seitigen Hygieneregelungen des Landes Hessen. Auch sie würde gerne alle Wünsche bedienen, dem Antrag zu folgen, würde aber zur Folge haben, dass zahlreiche Kinder keine Chance mehr hätten, vor den Sommerferien noch ihre Kita zu besuchen. Die Kinder könnten aus städtischer Sicht aber nicht anhand der Berufstätigkeiten ihrer Eltern in eine Zwei- oder Dreiklassengesellschaft sortiert werden. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, bis zu den Sommerferien im möglichen Umfang nochmals Betreuungsangebote gemeinsam mit ihrer Altersgruppe zumindest an 2 Tagen pro Woche im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes wahrnehmen zu können.

 

Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Güssgen-Ackva lobt die exzellenten Gegenargumente und befindet, dass die Stadt permanent und flexibel auf diesen dynamischen Prozess reagiere und empfiehlt daher den Rückzug des Antrages, was Mitglied Weiberg jedoch ablehnt.

 

Mitglied Dr. Rack ergänzt, dass das Machbare und Verantwortbare gemacht wird und es nichts nütze, unrealistische Dinge zu fordern. Die Bemühungen der Verwaltung seien deutlich erkennbar, daher empfehle auch er den Rückzug des Antrages.

 

Ausschussvorsitzende Pfannmüller übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Wagner und befindet, dass vieles aus dem Antrag nicht umzusetzen sei. Was diskussionswürdig sei, ist jedoch die Notbetreuung der Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen. Diese sind laut Verwaltung bis 15 Uhr versorgt. Sie nennt ein Beispiel einer Mutter, die ihre Arbeitszeiten dennoch nicht einhalten kann und fragt, ob in solch seltenen Ausnahmen nicht innerhalb der 12 Kitas eine Kita für längere Öffnungszeiten bereitgestellt werden könne.

 

Erste Stadträtin Götz berichtet, dass ihr dieser Einzelfall bekannt sei und ein Kompromiss mit der Familie gefunden werden konnte, um dieser kurzfristig zu helfen. Eine generelle Ausweitung der Betreuungszeiten und auch die Ausweisung einer kompletten Kita hierfür sei aber aufgrund der aktuell erheblich eingeschränkten und auch nicht kurzfristig binnen Tagen und weniger Wochen erweiterbaren Ressourcen nicht möglich. Darüber hinaus habe die Stadt Friedberg allen Eltern ermöglicht, die Notbetreuung über viele Wochen kostenlos in Anspruch zu nehmen. Dies war eine besondere Serviceleistung der Stadt, die von einzelnen anderen Kommunen später übernommen wurde, jedoch in vielen anderen Kommunen nicht angeboten wurde. Die Situationen in den Kitas der verschiedensten Träger im Stadtgebiet und auch kreis- und hessenweit seien sehr unterschiedlich und die Thematik weiterhin ein dynamischer Prozess.

 

Mitglied Weiberg beantragt, über den Antrag abzustimmen.

Ausschussvorsitzende Pfannmüller übernimmt wieder die Sitzungsleitung und lässt über den Antrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: