Frau Dr. Pfeffer erhält das Wort und benennt die noch zu entscheidende Frage, nämlich ob an der Rückseite des ehemaligen Joh-Gebäudes Stellplätze geschaffen werden sollen oder nicht. Wenn Stellplätze geschaffen würden, komme eine Verbreiterung des Gehweges nicht mehr in Betracht. Erste Stadträtin Götz erklärt, dass diese Thematik spätestens in der Stadtverordnetenversammlung am

26. März 2020 entschieden werden müsse.

 

Mitglied Dr. Rack fragt, ob der Teil B noch Gültigkeit habe, was von Frau Dr. Pfeffer bejaht wird. Weiter erklärt Frau Dr. Pfeffer, dass die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen sich nur auf das Kerngebiet (MK), und damit auf das Bestandsgebäude und nicht auf den Neubau bezieht.

 

Der Stellplatznachweis werde im Rahmen des Bauantrags zu berechnen sein.

 

Der von der Stadtverordnetenversammlung geforderte städtebauliche Vertrag solle nach Durchführung der Offenlage erarbeitet und mit dem Investor verhandelt werden. Dieser habe jedoch bereits seine ablehnende Haltung gegenüber dem Abschluss eines solchen Vertrages erklärt.

 

Beschlüsse:

 

1)    Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 27.09.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 Teil A

 

 

Der nachfolgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018

A)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

           

(DS-Nr. 16-21/0813) wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

2)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung/ Beteiligung der Behörden

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

- Wetteraukreis, Fachstelle Gesundheit:

 

Beschluss zu 1):

Die Anregungen 3. und 4. werden berücksichtigt, indem die planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

- Wetteraukreis, Fachdienst Bauordnung

 

Beschluss zu 4):

Pkt. 1) Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Die Planung wird dahingehend geändert, dass ein Flachdach für den Neubau unzulässig ist und somit keine Staffelgeschosse mehr möglich sind.

 

Pkt. 2) Die Anregung wird zu Kenntnis genommen.

Die Planung wird dahingehend geändert, dass eine Tiefgarage im Untergeschoss nicht mehr zulässig ist. Im Untergeschoss wird - wie im Rahmen der 1. Offenlage vorgesehen - ausschließlich Einzelhandel festgesetzt.

 

Pkt. 3) Der Hinweis wird berücksichtigt, indem die Begründung unter Punkt 6.1 c) überarbeitet wurde:

-  Die Mindestabstandsfläche an der Schnurgasse soll eingehalten werden, der Mindestabstand zur gegenüberliegenden Bebauung wird auf 6 m erhöht. Statt einer Baulinie wird eine Baugrenze festgesetzt.

-  Zu den Grundstücken Kaiserstraße 92 und 94 ist die Mindestabstandsfläche gemäß HBO einzuhalten; hier wird der Anregung gefolgt und die Baugrenze mit 6 m Abstand zur Nachbarbebauung festgesetzt.

-  Zu den Gebäuden Färbergasse 2 und 4 sollen die notwendigen Abstandsflächen ebenfalls eingehalten werden, hier wurde die Baulinie und die Baugrenze auf die gleiche Höhe wie das angrenzende Gebäude im MK zurückgezogen.

 

Pkt. 4) Der Hinweis wird berücksichtigt, indem der Punkt 6.1 b) in der Begründung vervollständigt wird. Eine Unterscheidung zwischen MUA und MUB entfällt, somit ist der Absatz in der Begründung überflüssig.

 

Pkt. 5) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Entwurfsverfasser weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

-Wetteraukreis, Fachstelle Denkmalschutz

 

Beschluss zu 5):

Pkt. 1) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Entwurfsverfasser weitergeleitet. Die Planung wird dahingehend geändert, dass eine Erhöhung der vorhandenen Außenwand- und Firsthöhe nicht mehr möglich ist. 

 

Pkt. 2) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

Die Planung wird dahingehend geändert, dass ein Flachdach für den Neubau unzulässig ist und somit keine Staffelgeschosse mehr möglich sind. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird auf max. 3 Vollgeschosse festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

-Stellungnahme Bürgergruppierung 1, 07.08.19

 

Beschluss zu Hinweis (1):

Die Auffassung wird nicht geteilt.

Anmerkung:

Um die „Einkaufsmeile Kaiserstraße“ zu stärken, wird der Anregung dahingehend gefolgt, dass nach geänderter Planung vom Untergeschoss bis einschließlich 1. Obergeschoss ausschließlich Einzelhandel zulässig ist.

Zudem wird die Planung dahingehend geändert, dass eine Tiefgarage im Untergeschoss nicht mehr möglich ist. Wohnungen werden für das Gesamtgebäude nur ausnahmsweise (d.h. Einzelfallentscheidung) ab dem 2.Obergeschoss des Gebäudes zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu Forderung 2):

Der Forderung wird insoweit gefolgt, dass eine Umwandlung des gesamten ehemaligen Kaufhauses in ein Wohngebäude ausgeschlossen ist.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu Forderung 3):

Die Forderung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu Forderung 4)

Der Forderung wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

- Stellungnahme Bürgergruppierung 2, 16.8.19/ 08.09.19

 

Beschluss zu 2):

Die Anregung wird berücksichtigt.

Eine Erhöhung des ehemaligen Kaufhausgebäudes ist nicht mehr vorgesehen und nicht zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 1 

 

 

Beschluss zu 3):

Die Anregung wird teilweise berücksichtigt, indem die Zahl der zulässigen Vollgeschosse für den Neubau auf max. 3 Vollgeschosse und die zulässige Firsthöhe um 1,5 m gegenüber der vorherigen Planung reduziert wird. Somit darf das Dachgeschoss rechnerisch kein Vollgeschoss sein.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu 4)

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu 6):

Die Anregung wird berücksichtigt,

-      indem die Bauflucht des Neubaus (Baulinie-EG/Baugrenze-OG) analog der angrenzenden Bebauung im MK von der öffentlichen Verkehrsfläche (Färbergasse) um 2,50 m zurückgesetzt wird

-      indem am Gebäude Kaiserstraße 96 im rückwärtigen Bereich an der Färbergasse ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt wird; Fahrradabstellplätze sind hier zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss zu 9):

-  Der Anregung, die Auswirkungen des vorgelegten Entwurfs und der Festsetzungen auf das städtebauliche Umfeld zu überprüfen wird gefolgt, indem die Planung hinsichtlich geplanter Baumasse und Höhenentwicklung überarbeitet und reduziert wird.

-  Die Anregung, diese Ziele durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern, wird geprüft.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

3)    Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB sowie Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB (3. Offenlage)

 

Beschluss:

Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt.

 

Abstimmungsergebnis:  

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0