Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist darauf hin, dass allen die neue Seite 3 in der Anlage 2 wegen eines Formatierungsfehlers zugegangen ist. Er lässt über die Vorlage in geänderter Form (Seite 3, Anlage 2) abstimmen:

 

Beschluss:

 

A)  Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB

     (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 18.11.2019

 

     Kein Beschluss erforderlich

 

2.   Stellungnahme des Wetteraukreises vom 10.12.2019

     Beschluss zu 1:

     Die Anregung wird berücksichtigt. Der Begriff wird aus den Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung gestrichen.

 

3.   Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.12.2019

 

     Kein Beschluss erforderlich

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  38  Nein  0  Enthaltung  4

 

B)  Satzungsbeschluss

1.   Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

2.   Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  38  Nein  0  Enthaltung  4

 


Abstimmungsergebnis: