Sitzung: 29.01.2020 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert den Sachverhalt. Bei
dieser Gelegenheit weist Dr. Rack darauf hin, dass der im Ort kursierende,
nicht namentlich unterzeichnete Flyer zu dem Thema nicht von ihm stammt, auch
wenn der Eindruck entstehen konnte. Er erklärt außerdem, dass Bürgermeister
Antkowiak, nach Mitteilung von Herrn Kolckhorst kurz vor der Sitzung,
krankheitsbedingt nicht an der heutigen Ortsbeiratssitzung teilnehmen kann. Auf
eine Mail des Ortsvorstehers an den Bürgermeister und Herrn Kolckhorst vom
22. Januar mit der Bitte um Sitzungsteilnahme wegen der
unter den Anwohnern der Wetteraustraße entstandenen Irritationen erhielt Dr.
Rack keine Antwort vom Bürgermeister. Die alleinige Teilnahme von Herrn
Kolckhorst (Leiter Tiefbauamt) erfuhr der Ortsvorsteher von Stadträtin Mühlenbeck.
Herr Kolckhorst stellt anschließend ausführlich die
Hintergründe zu den jetzigen Forderungen an die Anwohner dar. Die Baumaßnahmen
wurden in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt. Damals sei auch eine Info über
die Baumaßnahmen und darüber zu erwartende Kosten an die betroffenen
Grundstückseigentümer gegangen. Die Abrechnung mit den Bauunternehmen erfolgte
im März 2018. Durch personelle Engpässe verzögerte sich die Versendung der
Anhörungsschreiben bis Ende November 2019. Die Anhörungsschreiben seien gesetzlich
verpflichtend und werden stets vor der Versendung der Bescheide verschickt. Die
eigentlichen Bescheide werden entgegen der Ankündigung im Anhörungsschreiben
nicht im Januar, sondern voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2020
versendet. Der Hintergrund für diese weitere Verzögerung ist ebenfalls
Personalknappheit. Es besteht jedoch kein Risiko der Verjährung, da laut Herrn
Kolckhorst die Verjährung erst mit der Schlussabrechnung mit dem Bauunternehmen
beginnt (März 2018).
Ortsvorsteher Rack erkundigt sich, ob die Rechnungen, die als Anlage zu den
Bescheiden an die Grundstückseigentümer versendet werden, inklusive der
Prüfvermerke seien. Herr Kolckhorst bestätigt dies. Es gibt keine bereinigten
Rechnungen.
Herr Kolckhorst erläutert, dass nach Eingang der Bescheide vier Wochen Zeit
sei, um Widerspruch einzulegen. Ortsvorsteher Dr. Rack erkundigt sich welche
Voraussetzungen für Ratenzahlung gegeben sein müssen. Herr Kolckhorst verweist
auf die zugehörige Dienstanweisung. Vom Schuldner muss nachgewiesen werden,
dass bei sofortiger Zahlung eine erhebliche Härte vorliegen würde.
Ortsvorsteher Dr. Rack regt an, dass eine generelle Möglichkeit zur
Ratenzahlung sinnvoll, auch notwendig sei, da angesichts der Kostenhöhe bis zum
Teil über 11.000 € doch unbillige Härten für betroffene Anwohner entstehen.
Herr Kolckhorst erläutert, dass diese Entscheidung durch den Magistrat
getroffen werden müsse (Änderung der Dienstanweisung).
Nach diesen Erläuterungen ermöglicht Ortsvorsteher Dr. Rack
mit Zustimmung des Ortsbeirats den Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Sachthema
zu stellen.
Herr Zebisch fragt kritisch nach, warum die Eigentümer
bezahlen müssen. Die jahrelange Belastung durch Schwerlastverkehr sei nach
seiner Meinung ein Grund für die defekten Abwasserleitungen. Herr Kolckhorst
erläutert, dass das Alter des Anschlusses ausschlaggebend sei. Die Haltbarkeit
liege in der Regel bei 40-50 Jahren. Die Anschlüsse im betroffenen Abschnitt
seien teilweise deutlich älter gewesen. Der Schwerlastverkehr führe kaum zu
Mehrbelastung, da die Gewichtskräfte kegelförmig in den Boden eingeleitet
werden. Bei der Tiefe der Rohre würden somit kaum nennenswerte Belastungen auf
die Leitungen ausgeübt werden.
Herr Roth weist ebenfalls auf die starke Befahrung durch
LKWs, aber auch durch Panzer hin, als in der Umgebung Dorheims immer wieder
Militärübungen erfolgten und schwere gepanzerte Fahrzeuge durch die Dorheimer
Hauptverkehrsstraße rollten. Er hält eine Unterstützung der Anwohner durch die
Stadt bzw. den Kreis für angebracht. Frau Limberg schließt sich dieser
Argumentation an. Es seien zudem ältere Anschlüsse im genannten Abschnitt, die
nicht saniert werden mussten. Herr Kolckhorst erläutert nochmals, dass der
Schwerlastverkehr keinen nennenswerten Einfluss habe. In anderen Straßen des
Ortes wurden in den letzten Jahren ebenfalls Leitungen saniert. Diese waren im
gleichen Alter und defekt, obwohl dort kein Schwerlastverkehr fuhr. Herr
LImberg erkundigt sich, ob die Anwohner die Kosten auch dann hätten tragen
müssen, wenn die Wetteraustraße noch Durchgangsstraße gewesen wäre. Herr
Kolckhorst bestätigt dies: Die Satzung hätte dann ebenfalls gegolten.
Herr Scheld fragt kritisch nach, warum die Anschlüsse auf
den Geländen der Anwohner in Ordnung seien und nur die Rohre ab der Grundstücksgrenze
betroffen waren. Dies wäre doch ein Indiz für die Verursachung der Schäden
durch den Verkehr. Er erkundigt sich außerdem, welche Schadensbilder vorwiegend
vorlagen. Herr Kolckhorst stellt dar, dass die Entwässerungsleitungen auf den
Grundstücken oftmals ebenfalls betroffen seien, dies wurde jedoch von der Stadt
nicht untersucht. Die Untersuchungen endeten an der Grundstücksgrenze. Die
Schäden der betroffenen Leitungen waren ganz unterschiedlich, wie z.B. Risse
oder Setzungen.
Ortsbeiratsmitglied Ruppel erkundigt sich, ob auch Anwesen
südlich der Wetter-Brücke betroffen seien. Von dort gäbe es keine Meldungen von
Bürgerinnen und Bürgern. Herr Kolckhorst erwidert, dass auch dort Maßnahmen
durchgeführt wurden und entsprechende Anhörungsschreiben versendet wurden.
Herr Richly beschwert sich über mangelnde Informationen zu
den Maßnahmen während des ganzen Prozesses. Dies ziehe sich von den
Baumaßnahmen selbst bis hin zu den versendeten Anhörungsschreiben. Es gäbe
keine Transparenz, weder zu den Maßnahmen selbst noch bezüglich der Kosten. Er
fragt, warum der Bürger nicht mitgenommen und nicht bereits frühzeitig über die
zu erwartenden Kosten informiert werde (z.B. Kostenvoranschlag). Dies würde
sich doch schon vor den Baumaßnahmen abschätzen lassen. Der ganze Vorgang sei
„am Bürger vorbei“, betont Herr Richly unter Zustimmung der anwesenden
Bürgerinnen und Bürger. Herr Kolckhorst erläutert, dass eine vorherige
Abschätzung der Kosten kaum möglich sei. Dies sei individuell von der Lage der
Entwässerung zum Grundstück sowie den dafür notwendigen Erdarbeiten stark
unterschiedlich.
Herr Richly hält es außerdem für unangemessen, dass die
Bürger für einen Antrag auf Ratenzahlung ihr Vermögen offenlegen müssen. Dies
sei in der heutigen Zeit nicht mehr angebracht und nicht bürgerfreundlich.
Frau Harsch weist nochmals auf die LKWs hin. Zusätzlich stellt sie dar, dass es
unklar sei, warum die Kosten von Haus zu Haus so stark variieren. Sie fragt, ob
es eine Rolle für die Kosten spiele, je nach dem auf welcher Seite der Straße
das Anwesen ist. Herr Wechselberger ergänzt um die Frage, warum zwei
Baumaßnahmen in so kurzer Zeit aufeinander folgten (Trinkwasser / Abwasser).
Herr Kolckhorst führt aus, dass es auf Grund von Planungen bezüglich der
Umgestaltung der Wetteraustraße mehrmals zu Verzögerungen kam und man
ursprünglich angedacht hatte, sämtliche Maßnahmen auf einmal durchzuführen.
Durch den Zustand der Wasserleitungen wurde eine schnelle Sanierung jedoch
unumgänglich und vorgezogen. Nachdem entschieden wurde, dass die Straße nicht
umgestaltet wird, wurde schließlich mit den Abwasserleitungen begonnen. Die
Lage der Leitungen sei gleichgeblieben. Durch Zusammenziehen der beiden
Baumaßnahmen hätte sich keine signifikante Kostenersparnis ergeben, da auch
dann mit zwei Gräben hätte gearbeitet werden müssen. Die stark
unterschiedlichen Kosten pro Anwesen ergeben sich durch die unterschiedlichen
Maßnahmen. Teils kommen auch zusätzliche Leitungen für die Dachentwässerung
hinzu. Der durchschnittliche Preis pro lfd. Meter würde bei 440 € liegen.
Frau Limberg stellt eindrücklich dar, dass eine Kulanz
bzgl. Ratenzahlung angebracht sei und fragt nach, ob weitere ähnliche
Baumaßnahmen folgen werden. Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert, dass keine
weiteren Maßnahmen geplant seien. Er weist außerdem ebenfalls darauf hin, dass
eine Ratenzahlung für alle Anwohner angebracht sei und dass es in dem
vorliegenden Sanierungsfall an Transparenz gefehlt hätte.
Ortsbeiratsmitglied Fölsing erkundigt sich, warum teilweise
die Rohre für die Dachentwässerung mitbetroffen seien. Diese sind doch im
Normalfall Sache der Eigentümer. Außerdem regt er an, den betroffenen Anwohnern
Bilder von den Maßnahmen zukommen zu lassen. Herr Kolckhorst erläutert, dass
bei Grenzbebauung die Fallrohre durch den Bürgersteig in die Erde geführt
werden. Die dort zum Hausanschluss verlaufenden Rohre seien z.T. ebenfalls
saniert worden.
Herr Limberg weist nochmals darauf hin, dass ein Zuschuss
der Stadt zu den Kosten angebracht sei, da er einen Einfluss durch den jahrelangen
Schwerlastverkehr sehe. Herr Kolckhorst erwidert, dass u.U. die Möglichkeit
bestünde durch eigene Versicherungen einen Teil der Kosten zu decken.
Ortsbeiratsmitglied Ljungh erkundigt sich wie lange der
Prozess der Rechnungsprüfung gedauert habe. Herr Kolckhorst erläutert
detailliert, wie der Weg von der Schlussrechnung vom 26.9.2017 über die
Rechnungsprüfung bis hin zur endgültigen Abrechnung im März 2018 verlief.
In der anschließenden Diskussion wurde nochmals von
mehreren Bürgern die fehlende Transparenz bemängelt. Quervergleiche mit anderen
Gemeinden wurden gezogen und dargestellt, dass dort andere Lösungen z.B. für
Ratenzahlungen bestünden.
Ortsvorsteher Dr. Rack dankt Herrn Kolckhorst für die
ausführlichen Erläuterungen sowie den Bürgern für die rege Teilnahme. Er
fordert eine bessere Informationspolitik bezüglich solcher Bauvorhaben und regt
nochmals an, dass eine Änderung der Bedingungen für Ratenzahlung dringend
notwendig wäre. Abschließend erläutert Herr Kolckhorst nochmals, dass nach
Eingang des Bescheids ein Antrag auf Stundung binnen vier Wochen einzureichen
ist.
Stadträtin Mühlenbeck erläutert, dass das Protokoll in
Richtung Magistrat transportiert würde, um die Meinung der Bürger
darzustellen.
Ortsvorsteher Dr. Rack unterbricht die Sitzung für 5
Minuten.