Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Wegen § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ nimmt Stadtrat Köppl an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Es folgt eine kurze Diskussion darüber, ob Parkplätze auf Höhe der Kita Kinderburg am Rübenberg entfallen werden. Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass kein bereits vorhandener Parkplatz entfallen wird.

 

Beschluss:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30 Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 4. Änderung“.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

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2.   Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.   Mit der beigefügten Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: