Beschluss: zurückgestellt

Vorsitzender Stoll erteilt dem Referenten der Architektenkammer Herrn Klie das Wort.

 

Herr Klie erklärt, dass ein Gestaltungsbeirat auf die Unterstützung der handelnden Akteure abzielt und zwar dahingehend, dass letztlich ein Gebäude errichtet wird, das sich in ästhetisch ansprechender Weise in die Umgebung einfügt und das die Akzeptanz der Bürger findet.

 

Herr Klie erläutert, dass es permanente und temporäre Gestaltungsbeiräte gibt, wobei der temporäre Gestaltungsbeirat immer nur für ein bestimmtes Projekt zusammentrifft. Jeder Gestaltungsbeirat bestehe aus mindestens drei Architekten, die sich die Kommune selbst aus einer Liste der Architektenkammer auswählt. Die Beauftragung erfolge durch die Kommune.

 

Herr Klie führt weiter aus, dass die Arbeit des Gestaltungsbeirates im Rahmen einer öffentlichen und einer nicht öffentlichen Sitzung stattfindet und dass am Ende der nicht öffentlichen Sitzung eine Empfehlung an den Bauherrn und an den Architekten steht, wobei diese Empfehlung jedoch keinerlei Rechtskraft besitzt.

 

Zeitlich sei die Tätigkeit des Gestaltungsbeirates zwischen dem Projektentwurf und dem Einreichen des Bauantrags einzuordnen.

 

Ausschussvorsitzender Stoll dankt dem Referenten und eröffnet die Diskussion. Nach einer ausführlichen Diskussion über den Nutzen eines Gestaltungsbeirats erklärt die antragstellende Partei (SPD-Fraktion), dass sie sich gesondert erklären wird, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt.