Wird zur nächsten Sitzung vertagt.
Beschlussentwurf:
1. Der Bebauungsplan Nr. 30
„Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes
Nr. 30 Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 4. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
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2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
3. Mit der beigefügten Planung wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4
Abs. 1 BauGB durchgeführt.