Gemäß § 46 (1) HGO verliest und überreicht Bürgermeister Dirk Antkowiak die Ernennungsurkunde. Der Text der Ernennungsurkunde lautet:

 

K R E I S S T A D T  F R I E D B E R G  ( H E S S E N )

 

ERNENNUNGSURKUNDE

 

für

 

Herrn Dieter Olthoff

 

geboren am 03. Juli 1950

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Sie am 19. Mai 2016 zum ehrenamtlichen Stadtrat gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum

Ehrenamtlichen Stadtrat

 

der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für die Dauer der mit dem 31. März 2021 endenden Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung ernannt.

 

Diese Urkunde wird in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen, das Ihnen mit dieser Ernennung bekundet wird, und dass Sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Staatsordnung einsetzen.

 

Friedberg (Hessen), den 05. September 2019

 

 

DER MAGISTRAT

der Kreisstadt Friedberg (Hessen)

 

 

 

(Dirk Antkowiak)                                    (Marion Götz)

  Bürgermeister                                      Erste Stadträtin

 

 

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Stadtrat Dieter Olthoff die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 47 HBG.

 

Stadtrat Olthoff spricht dem von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflicht gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe.“

 

Gemäß § 46 (1) HGO wird Stadtrat Dieter Olthoff vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.