Sitzung: 05.09.2019 Stadtverordnetenversammlung
Gemäß § 46 (1) HGO
verliest und überreicht Bürgermeister Dirk Antkowiak die Ernennungsurkunde. Der
Text der Ernennungsurkunde lautet:
K R E I S S T A D T F R I E D B
E R G ( H E S S E N )
ERNENNUNGSURKUNDE
für
Herrn Dieter Olthoff
geboren am 03.
Juli 1950
Nachdem die
Stadtverordnetenversammlung Sie am 19. Mai 2016 zum ehrenamtlichen Stadtrat
gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
auf Zeit zum
Ehrenamtlichen Stadtrat
der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) für die Dauer der mit dem 31. März 2021 endenden Wahlzeit
der Stadtverordnetenversammlung ernannt.
Diese Urkunde wird
in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen,
das Vertrauen rechtfertigen, das Ihnen mit dieser Ernennung bekundet wird, und
dass Sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Staatsordnung
einsetzen.
Friedberg (Hessen), den 05. September 2019
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
(Dirk Antkowiak) (Marion Götz)
Bürgermeister Erste Stadträtin
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Stadtrat Dieter Olthoff die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 47 HBG.
Stadtrat Olthoff spricht dem von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflicht gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe.“
Gemäß § 46 (1) HGO wird Stadtrat Dieter Olthoff vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.