Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Bürgermeister Antkowiak gibt einen ausführlichen Rückblick über die bisher beratene Vorlage und die Beratung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Vortag.

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald berichtet über eine eMail von Vertretern des „Alten Hallenbads“, die nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Vortag u. a. per Rundmail verteilt wurde. Er zitiert „…Wir hoffen, dass heute auch das Stadtparlament dafür stimmen wird. Denn falls die Stadtverordneten auf den 1,4 Millionen Zuschuss des Bundes verzichten, entfällt auch der Komplementäranteil der Stadt und damit die 3,3 Millionen und das Alte Hallenbad kann nicht fertig gestellt werden. Es droht die Schließung des Hauses. Ein großartiges und bis jetzt sehr erfolgreiches Kultur-Experiment wäre dann gescheitert“.

 

Bürgermeister Antkowiak, Erste Stadträtin Götz sowie zahlreiche Stadtverordnete erklären ihr Befremden über die eMail und den in den vergangenen Wochen praktizierten Kommunikationsstil gegenüber der Stadt als langjährigem Partner des Alten Hallenbads, zumal in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Vortag eine große Mehrheit der Beschlussvorlage zugestimmt habe und die Stadt seit Jahren erhebliche Summen zur Unterstützung des Alten Hallenbads beigetragen habe.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll erklärt, dass in der Sitzung am Vortag sehr konstruktiv beraten wurde. Die Stadt sei im Rahmen des Förderprogramms für das „Alte Hallenbad“ weiterhin unterstützungsbereit; das habe nie in Frage gestanden.

 

Stadtverordneter Messerschmidt zitiert aus dem Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 2009. Darin sei sogar in § 3 geregelt, dass „sämtliche Baukosten (…), die durch bauliche Maßnahmen am bestehenden Gebäude entstehen“, allein durch die Gesellschaft der Freunde „Theater Altes Hallenbad“ Friedberg/Wetterau e.V.“ zu tragen sind, und nicht durch die Stadt. Da mehrere Stadtverordnete diesen Vertrag nicht besitzen, wird die Verwaltung gebeten, den Vertrag an die Stadtverordnetenversammlung zu senden. Dies wird von Bürgermeister Antkowiak bestätigt.

 

Nach eingehender Diskussion, in der alle Standpunkte noch einmal ausführlich dargelegt und beraten werden, stellt Stadtverordnetenvorsteher Hollender die Vorlage mit der Ergänzung aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom Vortag zur Abstimmung;

 

Beschluss:

 

1.      Im Antragsverfahren zum Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur wird der kommunale Eigenanteil bezüglich des Projekts Sanierung Altes Hallenbad auf der Grundlage des Kosten- und Finanzierungsplans bei geschätzten Gesamtkosten von 3,3 Mio EUR für den fünften und letzten Bauabschnitt in den Haushaltsplänen 2020 bis 2023 mit insgesamt 1.815.000,-- EUR unter der Voraussetzung der Zahlung des Bundesinvestitionszuschusses in Höhe von 1.485.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlung des städtischen Eigenanteils erfolgt als Komplementärfinanzierung zur Auszahlung des Bundesinvestitionszuschusses.

 

2.      Die städtische Komplementärfinanzierung für die Architekten- und Fachplanerkosten der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH in Höhe von 363.000 EUR (55 % der Gesamtkosten in Höhe von 660.000 EUR = Kostengruppe 700) wird auch dann bereitgestellt, falls die Architekten- und Fachplanerkosten vom Bund nicht als förderfähige Kosten anerkannt werden, sondern durch die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden.

 

3.      Zur Ausübung der Bauherrenaufgaben, die aufgrund der Förderbedingungen nicht durch Vertrag an die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übertragen werden können und von der Stadt selbst wahrgenommen werden müssen, sowie der Berichtspflicht und der Koordination des Gesamtprojektes werden eine befristete Stelle EG 11 TVöD ab dem Haushalt 2020 bis zum Ende des Projektzeitraums im Jahr 2023 eingeplant und die Personalkosten in Höhe von insgesamt rd. 265.000 EUR finanziell bewilligt.

 

4.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass der mit der Theater Altes Hallenbad gGmbH abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag vom 10.11.2009 zuvor dahingehend angepasst wurde, dass sich die aus diesem resultierenden Zahlungsregelungen zu Lasten der Stadt Friedberg um den Betrag der geleisteten Komplementärfinanzierung reduzieren.

 

5.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass das Theater Altes Hallenbad gGmbH mit der Stadt Friedberg einen Vertrag über die Weitergabe der Zuwendung und die Übernahme der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten abgeschlossen hat; dieser Vertrag muss zuvor mit dem Zuwendungsgeber nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO abgestimmt werden. Der Vertrag beinhaltet auch die Übernahme möglicher Kostensteigerungen im Projektverlauf durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH. Die Stadt Friedberg erklärt sich bereit, in diesem Fall über eine mögliche Mitfinanzierung der Kostensteigerungen in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage in Erörterungen einzutreten.

 

Darüber hinaus ist in dem Vertrag zu regeln, dass mögliche zusätzliche Kosten durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden, die entstehen können, wenn sich Baumaßnahmen mangels geeigneter oder wirtschaftlicher Angebote verzögern, der Bund einer Übertragung der Fördermittel in die Folgejahre nicht zustimmt und das Gesamtauftragsvolumen nicht förderunschädlich reduziert werden darf.

 

Dieser Vertrag soll auch festlegen, dass Auftragsvergaben für das Theater Altes Hallenbad gGmbH nur mit Zustimmung der Stadtverwaltung Friedberg (Hessen) erfolgen können.


Abstimmungsergebnis: