Sitzung: 27.06.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 16-21/1099
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV einschließlich der Begründung wird die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden
gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: