Sitzung: 21.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass der Kreistag des Wetteraukreises
am Vortag entschieden hat, zukünftig die Flüchtlingsunterbringung selbst zu
betreiben, „solange keine Notsituation eintritt“. Der Kreisausschuss wurde
beauftragt, in die bestehenden Mietverhältnisse der Kommunen zur
Flüchtlingsunterbringung vor Ort einzutreten bzw. bei Bedarf mit Kommunen, die
Eigentum geschaffen haben, Mietverträge abzuschließen. Die Umsetzung beginnt ab
sofort und soll am 31.12.2019 enden.