Ortsvorsteher Dr. Rack verliest die Mitteilung des zuständigen Amtes. Der Eigentümer wurde schriftlich über die Missstände auf seinem Grundstück informiert – die Gartenhütte war zuletzt weiter demoliert worden und ist an sich abbruchreif. Nach Feststellung der Verwaltung besteht aber durch den Zustand der Hütte keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.