Sitzung: 07.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0964
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.
Deutsche Telekom
Technik GmbH (05.12.2018)
Beschluss
zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; zur weitergehenden Berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung wird ein Hinweis auf die bestehenden
Telekommunikationsanlagen der Telekom in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
2.
Kreisausschuss des
Wetteraukreises, Kreisentwicklung (03.12.2018)
Beschluss
zu 1: Der Hinweis sowie
die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss
zu 2: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen
Beschluss
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern für die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant, zur weiteren Berücksichtigung
im Rahmen der Erschließungsplanung bereits zum Entwurf in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss
zu 4 und 5: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird entsprochen.
Beschluss
zu 6 bis 10: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
3.
Magistrat der
Stadt Bad Nauheim, Stadtentwicklung (05.12.2018)
Beschluss
zu 1 und 2: Der Hinweis sowie
die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wurde bereits
entsprochen.
Beschluss
zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
4.
Oberhessische
Versorgungsbetriebe AG (13.11.2018)
Beschluss
zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
5.
ovag Netz GmbH
(29.11.2018)
Beschluss
zu 1: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
6.
Polizeipräsidium
Mittelhessen, Regionaler Verkehrsdienst Wetterau (29.11.2018)
Beschluss
zu 1: Der Hinweis sowie
die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
7.
Regierungspräsidium
Darmstadt, Dez. 31.2 (03.12.2018)
Beschluss
zu 1: Die Hinweise sowie
die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Ausführungen in der
Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt.
Beschluss
zu 9: Der Anregung wird entsprochen.
Beschluss
zu 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei
der weiteren Erschließungsplanung in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschluss
zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
8.
Regierungspräsidium
Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (29.11.2018)
Beschluss
zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden
Berücksichtigung durch den Bauherrn in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschluss
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53
"Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen", in Friedberg – Dorheim
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen
nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden
ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen" in
Friedberg – Dorheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: