Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorsitzender Stoll erteilt Herrn Leicht das Wort. Herr Leicht erklärt, dass aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ein Baum innerhalb der vom Gutachter gesetzten Frist zu fällen sei, wenn dieser die Verkehrssicherungspflicht gefährdet sehe. Ein Ermessensspielraum sei schlichtweg nicht vorhanden.

 

Weiterhin erläutert er, dass es kein Spritzmittel gegen Pilzbefall gebe und dass es für Laien oft nicht erkennbar sei, wenn ein Baum die Verkehrssicherungspflicht gefährde. Auch dem verbleibenden Stumpf eines gefällten Baumes könne man den Grund für die erforderliche Fällung häufig nicht ansehen.

 

Mitglied Bey plädiert dafür, den Baumfachleuten zu vertrauen.

 

Vorsitzender Stoll erklärt, dass es deutlich geworden sei, dass die Verwaltung mit der Fällung bestimmter Bäume ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkomme und dass dies selbstverständlich von jedem Mitglied respektiert werde.

 

Sodann nimmt der Ausschuss die Vorlage zur Kenntnis.