Anfrage:
1.
Wie
viele Kinder besuchen aktuell städtische Kindergärten im 1. – 3.
Kindergartenjahr in einem Umfang von
a)
bis zu 6
Stunden am Tag?
b)
mehr als
6 Stunden am Tag?
2.
Welche
Kosten entstehen der Stadt derzeit durchschnittlich für 6 Betreuungsstunden im
1. - 3. Kita-Jahr pro Kind?
3.
Welcher
Anteil der Kosten unter 2. würde durch die in Aussicht gestellten Finanzmittel
des Landes gedeckt?
4.
In
welcher Höhe würden nach Inkrafttreten der Neuregelung bei Annahme einer
Auslastung der Einrichtungen wie unter Ziff. 1 insgesamt jährliche Elternbeiträge
für die beitragsfreien sechs Stunden entfallen?
5.
Welcher
Anteil der Summe unter Nr. 4 würde durch die vom Land in Aussicht gestellten
Finanzmittel gedeckt?
6.
Soweit
nach 5. keine vollständige Kostendeckung zu erwarten sein sollte: In welcher
Höhe wird die Stadt Friedberg pro Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung der
beitragsfreien Stunden in den Haushalt einstellen müssen? (bei Annahme der
aktuellen Auslastung der Einrichtungen wie unter Nr. 1)
7.
Wie hoch
wird der jährliche Betrag unter 6. nach Inbetriebnahme der aktuell in Planung
befindlichen neuen Kitas pro Jahr absehbar sein?
8.
Welche
Auswirkungen ergeben sich aus den Neuregelungen absehbar auf die Einrichtungen
kirchlicher und anderer freier Träger sowie für die Stadt in Beziehung zu diesen?
Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu 1:
a. 117
Kinder
b. 383
Kinder
Als
Stichtag wurde der 01.12.2017 zugrunde gelegt.
Antwort 2:
Derzeit wird keine Betreuungszeit im Rahmen von 6 Stunden angeboten. Die
Eltern können zwischen Betreuungszeiten von 5 Stunden, 6,5 Stunden oder 9
Stunden wählen. Basierend auf einer Betreuungszeit von 6 Stunden liegen die
monatlichen Kosten bei 472 Euro.
Antwort 3:
Derzeit existieren noch keine gesetzlichen Regelungen. Laut Eildienst
vom 13.09.2017 ist eine Bezuschussung des Landes in Höhe von 136 Euro pro Kind
und Monat (Eildienst vom 19.09. und 24.11.2017 liegen bei) vorgesehen. Dies
bedeutet, dass ein Kostenanteil in Höhe von 28,8 % durch den Landeszuschuss gedeckt
wäre.
Im zusammenfassenden Gesprächsvermerk, der uns vom HSGB am 04.12.2017
zugemailt wurde (liegt ebenfalls bei), wird von einer Bezuschussung in Höhe von
135,60 € ausgegangen. Dies würde einen Kostenanteil in Höhe von 28,73 %
bedeuten.
Antwort 4:
Aufgrund der bestehenden Einkommensstaffelung und der Tatsache, dass es für die Eltern derzeit kein Angebot von 6 Betreuungsstunden gibt, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden. Hierzu ist eine Neuregelung des Gebührensystems notwendig.
Bei einer durchschnittlichen Auslastung der Plätze und einem Landeszuschuss in Höhe von 135,60 Euro, würden dies Einnahmen in Höhe von 805.464 Euro bedeuten. Die Elternbeiträge beliefen sich insgesamt auf 739.207,50 Euro im Kindergartenbereich, so dass hier Mehreinnahmen erzielt werden würden. Die Einnahmen basieren jedoch auf der aktuell gültigen Gebührensatzung, die natürlich geändert werden müsste.
Antwort 5:
Die Stadt Friedberg würde Zuschüsse in Höhe von 805.464 Euro erzielen. Insofern würden Mehreinnahmen in Höhe von 9 % erzielt werden. (Diese Zahlen sind jedoch immer auf die aktuelle Gebührensatzung bezogen, die dann dementsprechend geändert werden müsste und zielt auf die diesjährigen Einkommensverhältnisse der Eltern ab.)
Antwort 6:
Zusätzliche Einnahmen werden durch die Erhebung von Gebühren für die Nachmittags-
Betreuung erzielt.
Antwort 7:
Bei der Bemessung der Kindertagesstättengebühren bleiben die
Investivkosten außer Betracht insofern ergeben sich keine wesentlichen
Auswirkungen durch die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen.
Antwort 8:
Die Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar, da eine neue
Gebührensatzung
erforderlich ist. Vertraglich ist
jedoch mit den kirchlichen Trägern, der Behindertenhilfe und dem Kinderhaus
Wetterau geregelt, dass sie sich unserem Gebührensystem anschließen.