Sitzung: 07.12.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen
Fraktionsvorsitzender
Durchdewald erläutert ausführlich seinen Änderungsantrag zu dieser Vorlage.
Nach größerer
Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag der UWG-Fraktion abstimmen:
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt eine
aus intensiven Verhandlungen mit dem 1. und 2. Vereinsvorsitzenden der
Musikschule entstandene neue Berechnungsvorlage der UWG-Fraktion zur Kenntnis.
Da hieraus ersichtlich ist, dass die durch den Verein beantragten Mittel unter
den vorgelegten Voraussetzungen erkennbar nicht ausreichen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung
1. Der vorgesehene Gewährsvertrag wird zunächst
nur auf ein Jahr für 2018 abgeschlossen. Darin wird ein städtischer Zuschuss in
Höhe von 100.000,-- € für 2018 zugesagt, um die Liquidität des Vereins für das
kommende Jahr zu sichern.
2. Der Verein wird darin verpflichtet, bis
spätestens 20. Oktober 2018 eine Haushaltsprognose für 2018 auf der Basis der
Realzahlen bis einschließlich 30. September 2018 vorzulegen, die Basis für eine
weitere Entscheidung für die Folgejahre bilden sollen.
3. Der Verein soll nach Vereinbarung des
Einjahresvertrags darlegen, warum die Summe der Verwaltungskosten ca. 80% der
Lehrervergütungen, bzw. ca. 50% der Schulgelder ausmachen müssen, da ein
solches Verhältnis unter wirtschaftlicher Betrachtung als unangemessen
angesehen werden muss.
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat, zu den gewonnenen Erkenntnissen zeitnah Stellung zu nehmen.
5. Die Vorlage wird zusammen mit der neu als
Anhang beigefügten Berechnung in den Haupt- und Finanzausschuss zur
abschließenden Beratung und Entscheidung im Zusammenhang mit den
Haushaltsberatungen verwiesen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 13 Nein 25 Enthaltung 0
Abstimmung über den Magistratsbeschluss:
Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit der
Musikschule Friedberg e. V. in Höhe von 73.434,92 € für das Jahr 2018, in Höhe
von 81.188,97 € im Jahre 2019 und in Höhe von 88.393,19 € für das Jahr 2020
wird zugestimmt. Bei Feststellung eines positiven Jahresergebnisses im Jahresabschluss
wird dies mit 50 % auf den Zuschussbetrag des Folgejahres angerechnet
(Reduzierung des Zuschusses im Folgejahr).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 26 Nein 12 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: