TOP Ö 7.4: Verschiedenes, hier: Kein schriftliches Anfragerecht
Sitzung:02.11.2017 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Ortsvorsteher
Wagner informiert den Ortsbeirat darüber, dass der Ortsbeirat kein
schriftliches Anfragerecht bzgl. gestellter Anträge hat. Er sichert zu, die
beiden Anfragen von Ortsbeiratsmitglied Haub an den Stadtverordnetenvorsteher
Herrn Hollender mit der Bitte um Unterstützung weiterzuleiten.