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TOP Ö : Teil A
Sitzung:
28.09.2017
Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO – Widerstreit der Interessen. Es nehmen alle Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 15 bis 25 teil.