Sitzung: 14.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Bürgermeister
Keller erörtert die Wichtigkeit der Entwicklung des Kuhl-Geländes und begrüßt
die schnelle Entwicklung auf der Fläche.
Mitglied Herbst merkt an, dass keine Sozialwohnungen vorgesehen sind. Innerhalb der Diskussion möchte Stadtverordneter Weiberg einen Redebeitrag tätigen.
Vorsitzender Seuß lässt darüber entscheiden, ob dem Stadtverordneten Weiberg das Wort erteilt wird:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 3 Nein 5 Enthaltung 1
Beschluss:
1. Für die Fläche zwischen der Straße „Am Runden Garten“ und der „Dorheimer Straße“, bestehend aus den Anwesen „Am Runden Garten 5“ , „Fauerbacher Straße 112 „ und den Anwesen „Dorheimer Straße 2, 4, 6 und 8“ wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke Nummer 85/2,72/2, 70/3, 69/2, 66/2, 63/4, 61/1, 87/2 und 87/3 sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 93 “ Dorheimer Straße/Fauerbacher Straße“ in Friedberg Kernstadt.
2. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.
3. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: