Sitzung: 06.09.2017 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.
Für die Fläche
zwischen der Straße „Am Runden Garten“ und der „Dorheimer Straße“,
bestehend aus den Anwesen „Am Runden
Garten 5“ , „Fauerbacher Straße 112 „ und den Anwesen „Dorheimer Straße 2, 4, 6
und 8“ wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB
aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen
Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen
enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke Nummer 85/2,72/2, 70/3, 69/2, 66/2, 63/4, 61/1, 87/2
und 87/3 sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Nr. 93 “ Dorheimer
Straße/Fauerbacher Straße“ in Friedberg Kernstadt.
2.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4)
BauGB aufgestellt.
3.
Mit dem vorliegenden städtebaulichen
Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: