Hier wird vor allem das Gartengrundstück direkt neben dem Vereinsgelände besichtigt, welches besonders ins Auge sticht,  da es mit einem Zaun, bestehend aus hässlichen, alten Rollläden umgeben ist und auch sonst durch Verwahrlosung auffällt. Diese Art Zaun ist nicht zulässig. Laut Satzung dürfen blickdichte Zäune generell nicht aufgestellt werden. Zudem ist vor dem Zaun  ca. 50 cm breit Bauschutt und Beton aufgetragen, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Es wird berichtet, dass der Vereinsvorstand immer wieder Gespräche mit dem Gartenpächter geführt habe, dieser aber sich weigere, den Zaun ab zu nehmen. Er habe dafür kein Geld.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder fordern einmütig, dass dieser Zustand abgestellt wird. Es soll nun Meldung beim Amt gemacht und damit der Pächter nun mehr von Amts wegen gezwungen wird, diesen schrecklichen Zaun abzunehmen.

 

Im Anschluss wird die Ortsbeiratssitzung um 19:15 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer B, Gebäude II, fortgesetzt. Ortsvorsteher Simmer eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, und bedankt sich für die stattgefundene Ortsbegehung und die konstruktiven Gespräche.

 

Ortsbeiratsmitglied Fleck teilt mit, dass offenbar ein  Missverständnis bestand über den Treffpunkt „Gartengelände“, ein Teil der Bürger und das Ortsbeiratsmitglied Fleck waren somit zum Gartengelände in Fauerbach an der Dorheimer Straße gegangen und hatten vergeblich auf die Anderen gewartet. Herr Fleck berichtete über das Treffen dort.