Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Ortsvorsteher Simmer ruft den TOP auf und eröffnet die Diskussion.

 

Ortsbeiratsmitglied Cellarius gibt zu bedenken, dass hier ein Kino für die nunmehr 30.000 Einwohner in Friedberg ersatzlos geschlossen wird. Ob es nicht Möglichkeiten gäbe, das Kino zu erhalten? Andere Kinos z.B. Kino „Traumstern“  in Lich oder „Lumos“ in Nidda  mit anderem Konzept würden gut laufen.

Der Beirat ist sich einig, dass ein Kino vor Ort von Nöten ist. Es sei nicht hinnehmbar, dass z.B. unsere Jugendlichen wegen eines Kinobesuches immer im Großraum Rhein-Main unterwegs sind. Zudem gäbe es auch Friedberger Jugendliche, die eben nicht das Geld dafür haben, herumzufahren.

 

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Entscheidung, das Kino zu schließen, eine privatwirtschaftliche ist und einzig dem Besitzer obliegt, ähnlich dem Falle der einstigen Schließung des Kaufhauses Joh.

 

Magistratsmitglied Dr. Osten führt an, dass das Kino bedauerlicher Weise gegen Ende des Jahres geschlossen wird und zwar aus wirtschaftlichen Gründen. Der Investor hat sich verschuldet, unter anderem hat die Investition einer 3 D-Projektion nicht gegriffen. Die so vorgelegte Bebauung diene schließlich allen:

·         Dem Kinobesitzer, der seine Schulden bezahlen kann

·         Und es entstünde eine schöne Wohnbebauung in der Kernstadt

·          

Gleichwohl sei es dem Magistrat bewusst, dass Friedberg wieder ein Kino, und zwar eins  im modernen Stil,  brauche. Dafür gäbe es bereits Ideen und ernst zu nehmende Interessenten/Investoren.

 

Ortsbeiratsmitglied Hausner regt an, mit den Planungen für das neue Kino nicht allzu lange zu warten und alsbald in Angriff zu nehmen.

 

Weitere Fragen zum Bebauungsplan werden erörtert.

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 2 „Haingraben/ Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: