Sitzung: 30.03.2017 Stadtverordnetenversammlung
Zunächst wurde Herr Dirk Antkowiak offiziell als ehrenamtliches Magistratsmitglied entlassen, um im folgenden zum Hauptamtlichen Ersten Stadtrat ernannt und vereidigt zu werden.
Gemäß § 46 (1) HGO verliest und überreicht Bürgermeister Michael Keller die Ernennungsurkunde. Der Text der Ernennungsurkunde lautet:
K R E I S S T A D T F R I E D B E R G ( H E S S E N )
ERNENNUNGSURKUNDE
für
Herrn Dirk Antkowiak
geboren am 15. Juni 1966
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Sie am 16. Februar 2017 zum hauptamtlichen Ersten Stadtrat gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum
hauptamtlichen
Ersten Stadtrat
der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für eine am 01. April 2017 beginnende Amtszeit von sechs Jahren ernannt.
Diese Urkunde wird in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen, dass Ihnen mit dieser Ernennung bekundet wird, und dass Sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Staatsordnung einsetzen.
Friedberg (Hessen), den 30. März 2017
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
(Michael Keller) (Markus Fenske)
Bürgermeister Stadtrat
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Erster Stadtrat Antkowiak die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 47 HBG.
Erster Stadtrat Antkowiak spricht dem ihm von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“
Gemäß § 46 (1) HGO wird Erster Stadtrat Antkowiak vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.
Der zukünftige Erster Stadtrat Antkowiak hält seine Antrittsrede.
Glückwünsche und Grußworte werden von den einzelnen Fraktionen gesprochen, sowie Einführungspräsente überreicht.