Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

A1)

Wer hat die Veranlassung gegeben, um die Linden an der Usa nähe Mathilderuhe zu fällen?

 

A2)

Warum mussten die Lindenbäume gefällt werden?

 

A3)

Warum wurde der Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion nicht wie erwartet und wie üblich vorher informiert?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Fragen wie folgt (Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen):

 

A1)

Der Auftrag zur Fällung der beiden Linden wurde auf der Basis vorliegender, vertiefender Untersuchungen durch einen Baumgutachter von Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Abteilung Grünplanung,  erteilt.

 

A2)

Beide Bäume wurden mit dem Resistographen untersucht. Mit diesem Gerät lassen sich die Restwandstärken von an Fäulnis erkrankten Bäumen nachweisen.

Linde Nr. 72:  Splintfäule bis zu einer Messtiefe von 14 cm. Die Holzzersetzung schreitet fort. Die Restwandstärke liegt hier nur noch bei 29 %.

In einer zweiten Messung: Nachweis der Kernfäule und Restwandstärken von 12 cm; entspricht 25 % Restwand. Bei einer dritten Messung konnten Restwandstärken nicht mehr eindeutig bestimmt werden. Die Restwandstärken reichen nicht mehr aus. Mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht musste der Baum gefällt werden.

Linde Nr. 85: Auch hier Kernfäule; bei Messung aus N/O Restwandstärke nicht mehr nachweisbar. Die weiteren Messungen liegen zwischen 11 cm und 16 cm (29 % bis 43%). Der Gutachter schlägt einen Kronensicherungsschnitt von 30% mit Totholz beseitigen oder die Fällung des Baumes vor.  Da die restliche Lebenserwartung des fast 80 Jahre alten Baumes lediglich 5 Jahre beträgt, der Baum extrem schief gewachsen ist und eine einseitige Krone ausgebildet hat, wird nach nochmaliger Rücksprache mit dem Baumgutachter aus wirtschaftlichen Gründen eine Fällung beauftragt.

 

A3)

Baumfällungen im Außenbereich dürfen nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Grundsätzlich ist hier eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.  Beide Bäume wurden am 27. Februar 2017 begutachtet. Nach einer Nachbearbeitung der Ergebnisse im Büro erhielt das Amt für Stadtentwicklung am 2. März per E-Mail die Vorabinfo, dass die Bäume gefällt werden müssen. Diese E-Mail wurde noch am gleichen Tag an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet, mit der Bitte der sogenannten Benehmensherstellung.

Die Untere Naturschutzbehörde antwortete umgehend und stellte das Benehmen nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz zur Fällung der beiden Linden her. Ferner wies sie darauf hin, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 39 und 45 (BNatSchG) einzuhalten sind.

 

 

Weitere Erläuterung der bereits durchgeführten Fällungen von 3 landschaftsprägenden Bäumen

Das Büro Zorn führt seit Januar 2017 vertiefende Untersuchungen an  über 100 Bäumen im Stadtgebiet Friedberg durch. Zurzeit stehen noch Untersuchungen an über 30 Bäumen aus. Da uns die Ergebnisse laufend mitgeteilt und aufgrund der Schutzzeit ab 28. Februar dauernd umgesetzt werden, sollte eigentlich durch eine Sammelvorlage der Magistrat, die Ausschüsse und Ortsbeiräte über die Fällungen nachträglich informiert werden. Das Amt für Stadtentwicklung hält es aus wirtschaftlichen Gründen nicht für vertretbar, bei Fällung einzelner Bäume einzelne Vorlagen zu schreiben und die Ausschüsse über einen langen Zeitraum von vier Monaten mit einzelnen Berichten zu beschäftigen.

 

Fällung des Eschenahorn in der KITA Brüder-Grimm-Straße in Dorheim

Bei der Messung mit dem Resistographen im Rahmen der vertiefenden Untersuchungen im Januar 2017 wurde am östlichen Stammfuß  nur eine Restwandstärke von 8 cm festgestellt; dies entspricht nur noch 15 %. Die weiteren Messungen waren ausreichend. Der Gutachter zählt zahlreiche Schadsymptome des Baumes auf: Totholzbildung, Pilzbefall, Elefantenfuß, Wurzelschaden, Wunde Splint- und Kernholz. In seiner zusammenfassenden Bewertung kommt er deshalb zu dem Entschluss, dass aufgrund der stark ausgeprägten Schad- und Defektsymptome, in Verbindung mit dem hohen Pflegeaufwand und dem sensiblen Standort Kindergarten, der Baum gefällt werden muss. Der Baum wurde am 08. Februar gefällt.

 

Fällung der Linde Nr. 180 an der Usa, Dorheimer Straße

Der Baum wurde im Rahmen der eigentlichen Begehung Baumkontrollbuch begutachtet.

Bei der Linde wuchsen aus dem Kronenansatz zahlreiche Pilzfruchtkörper.  Auf eine vertiefende Untersuchung wurde verzichtet, da der Baum schon mehrmals gekappt war und ein Pilzbefall direkt am Kronenansatz das „Todesurteil“ für einen alten Baum darstellt. Am 3. Februar 2017 wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde die Benehmensherstellung zur Fällung des Baumes beantragt. Mit E-Mail vom 6. Februar wurde die Zustimmung erteilt. Der Baum wurde Mitte Februar gefällt.

 

Fällung der Buche auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Eichhorst, Frankfurter Straße

Der Baum wurde erstmals im Jahr 2011 mit einem ausführlichen Gutachten untersucht.  Dabei wurde ein Pilzbefall mit dem flachen Lackporling festgestellt. Die Restwandstärken waren damals sehr uneinheitlich aber noch ausreichend. Der Baum wurde mit einem aufwendigen Holzzaun vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge geschützt.

Im Januar 2017 wurde der Baum erneut untersucht, um die Vitalität für die Fortschreibung des dortigen B-Planes beurteilen zu können. Überraschenderweise kommt der Gutachter zu folgender Beurteilung: „Die festgestellten Pilzfruchtkörper des flachen Lackporlings am Stammfuß der Buche haben eine ausgeprägte Holzfäule verursacht. Diese wirkt sich negativ auf die Standfestigkeit des Baumes aus. Die Messungen der eingehenden Untersuchungen ergaben eine wesentlich geringere Restwandstärke als bei den Voruntersuchungen. Einige Messungen waren unter 30 % Restwandstärke. Kritisch und damit nicht mehr bruchsicher gelten vollbekronte Bäume mit einer Restwandstärke von unter 30% des Stammradius.

Aufgrund der geringen Restwandstärke und des schnellen Fortschreitens der Fäule ist der Erhalt des Baumes nicht möglich. Der flache Lackporling hat das Holz schon stark zersetzt.

Mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht musste der Baum gefällt werden.“

 

 

Stadtverordneter Cellarius fragt an, ob Gefahr in Verzug war, weil die Bäume so kurzfristig gefällt worden seien und zweifelt das Gutachten an. Bürgermeister Keller weist darauf hin, dass der Gutachter staatlich vereidigt sei und somit kein Grund für eine Anzweiflung bestehe.

 

Weiterhin fragt der Stadtverordnete Cellarius an, welche Gewinne die Stadt durch die Veräußerung des Totholzes erziele. Bürgermeister Keller sagt Herrn Cellarius die schriftliche Aufnahme seiner Frage und deren Beantwortung zu.