Bürgermeister Keller erklärt, dass der Ortsbeirat Kernstadt empfohlen hat, die zur Abstimmung stehende Gestaltungssatzung auf die gesamte Altstadt auszudehnen. Ferner erklärt er, dass Hauseigentümer und Ladenbesitzer von der Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden sollen.

Mitglied Olthoff spricht sich ebenfalls für die Ausdehnung des Geltungsgebietes der Gestaltungssatzung aus.

 

Frau Kleinschmidt gibt zu bedenken, dass eine Gestaltungssatzung für die Altstadt differenziert und deshalb separat erstellt werden sollte. Amtsleiterin Dr. Pfeffer weist darauf hin, dass es für die Kaiserstraße akuten Handlungsbedarf gibt, so dass die vorliegende Gestaltungssatzung heute beschlossen werden sollte.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung schlägt Bürgermeister Keller die Änderung der zur Abstimmung stehenden Satzung wie folgt vor:

 

Der in § 1 Anlage 1 beschriebene räumliche Geltungsbereich wird seitens der Verwaltung abgeändert werden, so dass auch Teile der östlichen und westlichen Altstadt erfasst werden. So befindet sich der Geltungsbereich der Satzung südlich der Burg und wird im Norden begrenzt durch einen Teil der Straße „Vorstadt zum Garten“, einen Teil der „Gießener Straße“, beinhaltet das Grundstück „Kaiserstraße 2“  und verläuft weiterhin nördlich des Grundstückes „Sandgasse 2“, nördlich der Grundstücke „Usagasse 38 und 35“ und entlang  der „Alten Bahnhofstraße“, quert dann die „Haagstraße“ und verläuft im südöstlichen Bereich der „Haagstraße“ und weiter entlang  der Straße „Haingraben“, quert dann südlich des Gebäudes „Hanauer Straße 22“ die „Hanauer Straße“, verläuft in nördlicher Richtung entlang der „Hanauer Straße“ bis zur „Ludwigstraße“, auf dieser bis zum „Goetheplatz“, weiter  entlang der Straße „Goetheplatz“ bis zur „Kaiserstraße“, quert die „Kaiserstraße“ und  entlang der südlichen Grenzen der Gebäude „Kaiserstraße 151 und 147“, in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Grundstücke „Kaiserstraße 147, 145 und 143“, knickt dann in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Grundstückes „Kaiserstraße 143“ ab bis auf die östliche Grenze des Grundstückes „Kaiserstraße 139“ und verläuft in nördlicher Richtung an der westlichen Grenzen der Grundstücke „Kaiserstraße 139, 137, 135, 133 und 151“ bis zur „Hospitalgasse“, von dort in westlicher Richtung bis zur Seewiese, in nördlicher Richtung entlang der Seewiese bis zur Straße „Vorstadt zum Garten“ und knickt in östlicher Richtung ab und schließt die Linie des Geltungsbereiches.

 

Bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung werde seitens der Verwaltung ein rechtssicherer Text zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Beschluss:

 

Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Gestaltung der baulichen Anlagen in der Altstadt Friedberg für den Bereich Kaiserstraße (Gestaltungssatzung) wird mit der vom Magistrat beschlossenen Änderung sowie der vom Ausschuss für Stadtentwicklung gewünschten und noch textlich und zeichnerisch darzustellenden Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen.


Abstimmungsergebnis: