Sitzung: 17.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0193
Bürgermeister
Keller erklärt, dass der Ortsbeirat Kernstadt empfohlen hat, die zur Abstimmung
stehende Gestaltungssatzung auf die gesamte Altstadt auszudehnen. Ferner
erklärt er, dass Hauseigentümer und Ladenbesitzer von der Verwaltung zu einer
Informationsveranstaltung eingeladen werden sollen.
Mitglied Olthoff
spricht sich ebenfalls für die Ausdehnung des Geltungsgebietes der
Gestaltungssatzung aus.
Frau Kleinschmidt
gibt zu bedenken, dass eine Gestaltungssatzung für die Altstadt differenziert
und deshalb separat erstellt werden sollte. Amtsleiterin Dr. Pfeffer weist
darauf hin, dass es für die Kaiserstraße akuten Handlungsbedarf gibt, so dass
die vorliegende Gestaltungssatzung heute beschlossen werden sollte.
Nach einer kurzen
Sitzungsunterbrechung schlägt Bürgermeister Keller die Änderung der zur Abstimmung stehenden Satzung wie folgt vor:
Der in § 1 Anlage 1
beschriebene räumliche Geltungsbereich wird seitens der Verwaltung abgeändert
werden, so dass auch Teile der östlichen und westlichen Altstadt erfasst
werden. So befindet sich der Geltungsbereich der Satzung südlich der Burg und
wird im Norden begrenzt durch einen Teil der Straße „Vorstadt zum Garten“,
einen Teil der „Gießener Straße“, beinhaltet das Grundstück „Kaiserstraße
2“ und verläuft weiterhin nördlich des
Grundstückes „Sandgasse 2“, nördlich der Grundstücke „Usagasse 38 und 35“ und
entlang der „Alten Bahnhofstraße“, quert
dann die „Haagstraße“ und verläuft im südöstlichen Bereich der „Haagstraße“ und
weiter entlang der Straße „Haingraben“,
quert dann südlich des Gebäudes „Hanauer Straße 22“ die „Hanauer Straße“,
verläuft in nördlicher Richtung entlang der „Hanauer Straße“ bis zur
„Ludwigstraße“, auf dieser bis zum „Goetheplatz“, weiter entlang der Straße „Goetheplatz“ bis zur
„Kaiserstraße“, quert die „Kaiserstraße“ und
entlang der südlichen Grenzen der Gebäude „Kaiserstraße 151 und 147“, in
nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Grundstücke
„Kaiserstraße 147, 145 und 143“, knickt dann in östlicher Richtung entlang der
nördlichen Grenze des Grundstückes „Kaiserstraße 143“ ab bis auf die östliche
Grenze des Grundstückes „Kaiserstraße 139“ und verläuft in nördlicher Richtung
an der westlichen Grenzen der Grundstücke „Kaiserstraße 139, 137, 135, 133 und
151“ bis zur „Hospitalgasse“, von dort in westlicher Richtung bis zur Seewiese,
in nördlicher Richtung entlang der Seewiese bis zur Straße „Vorstadt zum
Garten“ und knickt in östlicher Richtung ab und schließt die Linie des
Geltungsbereiches.
Bis zur nächsten
Stadtverordnetenversammlung werde seitens der Verwaltung ein rechtssicherer
Text zur Beschlussfassung vorliegen.
Beschluss:
Der vorliegende
Entwurf einer Satzung über die Gestaltung der baulichen Anlagen in der Altstadt
Friedberg für den Bereich Kaiserstraße (Gestaltungssatzung) wird mit der vom
Magistrat beschlossenen Änderung sowie der vom Ausschuss für Stadtentwicklung
gewünschten und noch textlich und zeichnerisch darzustellenden Erweiterung des
Geltungsbereiches beschlossen.
Abstimmungsergebnis: