Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Vorsitzender Seuß schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zwar getrennt abgestimmt, aber gemeinsam diskutiert werden. Gegen diesen Vorschlag wird kein Einwand erhoben, so dass Vorsitzender Seuß erklärt, dass die Top 2 und 3 im Folgenden gemeinsam besprochen werden.

 

Vorsitzender Seuß erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Bürgermeister Keller erläutert, dass Bebauungsplan und Veränderungssperre die Windräder nicht verhindern sollen, sondern die Interessen der Stadt Friedberg in diesem Gebiet wahren sollen. Es handele sich um ein Bebauungsplanverfahren, in dem die Stadt Gestaltungsfragen innerhalb des Gebiets regeln kann. Durch den Bebauungsplan könne der geeignete Standort für geplante Windkraftanlagen festgesetzt werden, so dass die Geländeverfügbarkeit bei der Stadt verbleibe und als Folge davon auch der Ertrag der Windkraftanlagen auf Friedberger Gelände.

 

Mitglied Weiß beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird stattgegeben.

 

Danach stellt Mitglied Güssgen-Ackva den Antrag, dass ab sofort nur Mitglieder des Ausschusses Rederecht erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 2  Enthaltung 0 

-Somit ist der Antrag angenommen-

 

Mitglied Herbst äußert seine Befürchtung, dass der Bebauungsplan die Windräder verhindern könnte und dass die Verwaltung mit Hessen-Forst und den Investoren ein gemeinsames Gespräch führen sollte, bevor über den Bebauungsplan abgestimmt wird.

 

Bürgermeister Keller erklärt, dass ein Bebauungsplanverfahren das demokratischste und wirkungsvollste Verfahren ist, das eine Kommune hat. Mit Hilfe des Bebauungsplanverfahrens könne die Planungshoheit der Kommunen in die Praxis umgesetzt werden. Auf die Frage des Vorsitzenden Seuß, ob die Verwaltung ein rechtliches Problem in der zeitlichen Nähe des Antrags auf die Errichtung einiger WKWs und der Aufstellung des B-Plans sehe, antwortet der Bürgermeister, dass darin kein Problem bestünde, das sei geprüft worden.

 

Mitglied Weiß betont, dass sich die Stadt Friedberg niemals die Planungshoheit wegnehmen lassen darf.

 

Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, Gemarkung Ockstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und

§ 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

1.   Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

2.   erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1  der Vorlage).


Abstimmungsergebnis: