Sitzung: 17.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0192
Vorsitzender Seuß
schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zwar getrennt abgestimmt,
aber gemeinsam diskutiert werden. Gegen diesen Vorschlag wird kein Einwand
erhoben, so dass Vorsitzender Seuß erklärt, dass die Top 2 und 3 im Folgenden
gemeinsam besprochen werden.
Vorsitzender Seuß
erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Bürgermeister Keller erläutert, dass
Bebauungsplan und Veränderungssperre die Windräder nicht verhindern sollen,
sondern die Interessen der Stadt Friedberg in diesem Gebiet wahren sollen. Es
handele sich um ein Bebauungsplanverfahren, in dem die Stadt Gestaltungsfragen
innerhalb des Gebiets regeln kann. Durch den Bebauungsplan könne der geeignete
Standort für geplante Windkraftanlagen festgesetzt werden, so dass die
Geländeverfügbarkeit bei der Stadt verbleibe und als Folge davon auch der
Ertrag der Windkraftanlagen auf Friedberger Gelände.
Mitglied Weiß
beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird stattgegeben.
Danach stellt Mitglied Güssgen-Ackva den
Antrag, dass ab sofort nur Mitglieder des Ausschusses Rederecht erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 2 Enthaltung 0
-Somit ist der Antrag angenommen-
Mitglied Herbst
äußert seine Befürchtung, dass der Bebauungsplan die Windräder verhindern
könnte und dass die Verwaltung mit Hessen-Forst und den Investoren ein
gemeinsames Gespräch führen sollte, bevor über den Bebauungsplan abgestimmt
wird.
Bürgermeister
Keller erklärt, dass ein Bebauungsplanverfahren das demokratischste und
wirkungsvollste Verfahren ist, das eine Kommune hat. Mit Hilfe des
Bebauungsplanverfahrens könne die Planungshoheit der Kommunen in die Praxis
umgesetzt werden. Auf die Frage des Vorsitzenden Seuß, ob die Verwaltung ein
rechtliches Problem in der zeitlichen Nähe des Antrags auf die Errichtung
einiger WKWs und der Aufstellung des B-Plans sehe, antwortet der Bürgermeister,
dass darin kein Problem bestünde, das sei geprüft worden.
Mitglied Weiß
betont, dass sich die Stadt Friedberg niemals die Planungshoheit wegnehmen
lassen darf.
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, Gemarkung Ockstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und
§ 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: