Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Vorsitzender Seuß schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zwar getrennt abgestimmt, aber gemeinsam diskutiert werden. Gegen diesen Vorschlag wird kein Einwand erhoben, so dass Vorsitzender Seuß erklärt, dass die Top 2 und 3 im Folgenden gemeinsam besprochen werden.

 

Vorsitzender Seuß erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Bürgermeister Keller erläutert, dass Bebauungsplan und Veränderungssperre die Windräder nicht verhindern sollen, sondern die Interessen der Stadt Friedberg in diesem Gebiet wahren sollen. Es handele sich um ein Bebauungsplanverfahren, in dem die Stadt Gestaltungsfragen innerhalb des Gebiets regeln kann. Durch den Bebauungsplan könne der geeignete Standort für geplante Windkraftanlagen festgesetzt werden, so dass die Geländeverfügbarkeit bei der Stadt verbleibe und als Folge davon auch der Ertrag der Windkraftanlagen auf Friedberger Gelände.

 

Mitglied Weiß beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird stattgegeben.

 

Danach stellt Mitglied Güssgen-Ackva den Antrag, dass ab sofort nur Mitglieder des Ausschusses Rederecht erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 2  Enthaltung 0 

-Somit ist der Antrag angenommen-

 

Mitglied Herbst äußert seine Befürchtung, dass der Bebauungsplan die Windräder verhindern könnte und dass die Verwaltung mit Hessen-Forst und den Investoren ein gemeinsames Gespräch führen sollte, bevor über den Bebauungsplan abgestimmt wird.

 

Bürgermeister Keller erklärt, dass ein Bebauungsplanverfahren das demokratischste und wirkungsvollste Verfahren ist, das eine Kommune hat. Mit Hilfe des Bebauungsplanverfahrens könne die Planungshoheit der Kommunen in die Praxis umgesetzt werden. Er erklärt auch, dass ein Fachanwalt mit der Prüfung auf eventuelle Schadensersatzansprüche beauftragt war und dass diese Prüfung negativ ausgefallen ist.

 

Mitglied Weiß betont, dass sich die Stadt Friedberg niemals die Planungshoheit wegnehmen lassen darf.

 

Beschluss:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg.

 

(2)     Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ockstadt folgende Grundstücke: Flur 18 Flurstück 4/1, Flur 19 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8/4, 8/7, 9/1, 9/4, 10/7, 11, Flur 20 Flurstück 1/3, 2/3, 3/3, 3/6, 4, 5, 6, 7, 8, 9, Flur 21 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, Flur 22 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5/1, Flur 23 Flurstück 1, 2, 31/, 3/2, Flur 24 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 25 Flurstück 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 8/3, 8/4, Flur 26 Flurstück 1, 2, 3, 4/1, 4/2, Flur 27 Flurstück 1, 2, Flur 28 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 29 Flurstück 1, 2, 3, 4, Flur 32, Flurstück 1/5, 1/9, 3/1, 3/6 sowie Flur 33 Flurstück 1/1, 1/2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der anliegenden Karte zu entnehmen; diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

 

(3)     Allgemeines Planziel ist die Sicherung und Stärkung der Naherholungsfunktion des Gesamtareals Winterstein, indem die verschiedenen Nutzungen wie bspw. Rad- und Wanderwege, Reitwege strukturiert und untereinander sowie mit der Natur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sollen neue Biotopstrukturen geschaffen werden, die gleichzeitig der Gewinnung von Ökopunkten für den Ausgleichsbedarf künftiger Bebauungspläne dienen, um somit insbesondere den Verbrauch wertvoller Ackerflächen zu schonen. Ziel des Bebauungsplanes ist auch die Ermittlung und Festlegung von geeigneten Standorten für die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen sowie von Freihaltezonen für den Schutz des Weltkulturerbes Limes.

 

(4)     Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.


Abstimmungsergebnis: