Sitzung: 17.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0191
Vorsitzender Seuß
schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zwar getrennt abgestimmt,
aber gemeinsam diskutiert werden. Gegen diesen Vorschlag wird kein Einwand
erhoben, so dass Vorsitzender Seuß erklärt, dass die Top 2 und 3 im Folgenden
gemeinsam besprochen werden.
Vorsitzender Seuß
erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Bürgermeister Keller erläutert, dass
Bebauungsplan und Veränderungssperre die Windräder nicht verhindern sollen,
sondern die Interessen der Stadt Friedberg in diesem Gebiet wahren sollen. Es
handele sich um ein Bebauungsplanverfahren, in dem die Stadt Gestaltungsfragen
innerhalb des Gebiets regeln kann. Durch den Bebauungsplan könne der geeignete
Standort für geplante Windkraftanlagen festgesetzt werden, so dass die
Geländeverfügbarkeit bei der Stadt verbleibe und als Folge davon auch der
Ertrag der Windkraftanlagen auf Friedberger Gelände.
Mitglied Weiß
beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird stattgegeben.
Danach stellt Mitglied Güssgen-Ackva den
Antrag, dass ab sofort nur Mitglieder des Ausschusses Rederecht erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 2 Enthaltung 0
-Somit ist der Antrag angenommen-
Mitglied Herbst
äußert seine Befürchtung, dass der Bebauungsplan die Windräder verhindern
könnte und dass die Verwaltung mit Hessen-Forst und den Investoren ein
gemeinsames Gespräch führen sollte, bevor über den Bebauungsplan abgestimmt
wird.
Bürgermeister
Keller erklärt, dass ein Bebauungsplanverfahren das demokratischste und
wirkungsvollste Verfahren ist, das eine Kommune hat. Mit Hilfe des
Bebauungsplanverfahrens könne die Planungshoheit der Kommunen in die Praxis
umgesetzt werden. Er erklärt auch, dass ein Fachanwalt mit der Prüfung auf
eventuelle Schadensersatzansprüche beauftragt war und dass diese Prüfung
negativ ausgefallen ist.
Mitglied Weiß
betont, dass sich die Stadt Friedberg niemals die Planungshoheit wegnehmen
lassen darf.
Beschluss:
(1)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Natur-
und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg.
(2)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst in der Gemarkung Ockstadt folgende Grundstücke: Flur 18 Flurstück 4/1,
Flur 19 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8/4, 8/7, 9/1, 9/4, 10/7, 11, Flur 20
Flurstück 1/3, 2/3, 3/3, 3/6, 4, 5, 6, 7, 8, 9, Flur 21 Flurstück 1, 2, 3, 4,
5, Flur 22 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5/1, Flur 23 Flurstück 1, 2, 31/, 3/2, Flur 24
Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 25 Flurstück 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1,
8/2, 8/3, 8/4, Flur 26 Flurstück 1, 2, 3, 4/1, 4/2, Flur 27 Flurstück 1, 2,
Flur 28 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 29 Flurstück 1, 2, 3, 4, Flur 32,
Flurstück 1/5, 1/9, 3/1, 3/6 sowie Flur 33 Flurstück 1/1, 1/2. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der anliegenden Karte zu entnehmen;
diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
(3)
Allgemeines Planziel ist die Sicherung und Stärkung
der Naherholungsfunktion des Gesamtareals Winterstein, indem die verschiedenen
Nutzungen wie bspw. Rad- und Wanderwege, Reitwege strukturiert und untereinander
sowie mit der Natur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sollen neue
Biotopstrukturen geschaffen werden, die gleichzeitig der Gewinnung von Ökopunkten
für den Ausgleichsbedarf künftiger Bebauungspläne dienen, um somit insbesondere
den Verbrauch wertvoller Ackerflächen zu schonen. Ziel des Bebauungsplanes ist
auch die Ermittlung und Festlegung von geeigneten Standorten für die mögliche
Errichtung von Windenergieanlagen sowie von Freihaltezonen für den Schutz des
Weltkulturerbes Limes.
(4)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im
zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Abstimmungsergebnis: